Im Jahr 2020 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 17 866 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 29,1 Prozent weniger als 2019 (damals: 25 198 Fälle). Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen summierte sich 2020 auf 8,89 Milliarden Euro und lag damit um 87,2 Prozent über dem entsprechenden Vorjahresergebnis (4,75 Milliarden Euro).
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen (einschl. Einzelunternehmen, Freie Berufe und Kleingewerbe) ging gegenüber 2019 (damals: 5 351) um 18,7 Prozent auf 4 353 zurück. Damit stellten im Jahr 2020 so wenig Unternehmen einen Antrag auf Insolvenzeröffnung wie seit 1994 (damals: 4 536) nicht mehr. In 3 025 Fällen wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet; in 1 328 Fällen wurde eine Eröffnung mangels Masse abgewiesen. Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im Jahr 2020 auf 7,94 Milliarden Euro und waren damit mehr als doppelt so hoch (+145,8 Prozent) wie ein Jahr zuvor (damals: 3,23 Milliarden Euro).
Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren 73 703 Arbeitnehmer von Unternehmensinsolvenzen betroffen; das waren mehr als doppelt so viele (+102,7 Prozent) wie im Jahr 2019 (damals: 36 363 Arbeitnehmer). Ursächlich für den Anstieg bei den Forderungen sowie bei der Zahl der betroffenen Beschäftigten bei gleichzeitig sinkender Zahl der Insolvenzen war, dass eine höhere Anzahl größerer Unternehmen Insolvenz beantragt haben als vor einem Jahr.
Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie spiegeln sich noch nicht in einem Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wieder. Das liegt u. a. daran, dass die Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige und überschuldete Unternehmen bis 30.09.2020 vorübergehend ausgesetzt war; für überschuldete Unternehmen sogar bis Ende des Jahres 2020. Hinzu kommen die besonderen staatlichen Finanzhilfen für Unternehmen. Neben den Unternehmen beantragten im letzten Jahr 13 513 weitere Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Dabei handelte es sich in 10 147 Fällen um Verbraucherinsolvenzen (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose); das waren 35,8 Prozent weniger als 2019 (damals: 15 797). Eine mögliche Ursache für diesen Rückgang könnten zurückgestellte Insolvenzanträge überschuldeter Privatpersonen aufgrund des Gesetzentwurfes zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. (IT.NRW).