Der SPD-Landtagsabgeordnete Jürgen Berghahn. Foto: SPD.

Heimischer Abgeordneter Jürgen Berghahn als Antragsteller vor Ort in Münster dabei: „Nun muss der Verfassungsgerichtshof entscheiden“.

 

Vor dem NRW-Verfassungsgericht findet am heutigen  Dienstag ein Verfahren zur Klage von SPD und Grünen gegen die Landesregierung statt, die dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) ‚Kindesmissbrauch’ zahlreiche Akten vorenthält. Jürgen Berghahn, SPD-Landtagsabgeordneter aus Lippe, nimmt an der mündlichen Verhandlung in Münster teil. Er ist einer von insgesamt vier Antragstellern der SPD-Fraktion in diesem bedeutsamen Verfahren.

 

Der heimische Abgeordnete ist Mitglied und Sprecher im PUA zum sexuellen Missbrauchskomplex Lügde. Dort wartet er seit Juli 2019 auf umfangreiche Unterlagen des Justiz- und Innenministeriums. Mehr als 125.000 Blatt sind dem PUA bis heute nicht vorgelegt worden, 20 Monate nach dem Beweisbeschluss.

 

„In einem Verfahren vor das höchste Gericht in NRW ziehen zu müssen, um Unterlagen zu einem Untersuchungsgegenstand zu erhalten, in dem es um sexuelle Gewalt gegen mehr als 40 Kinder geht, ist kein einfacher Schritt. Aber wir können die Fehler der Behörden und die strukturellen Mängel nur aufdecken, wenn man uns die uns zustehenden Unterlagen endlich gibt“, schildert Berghahn die Notwendigkeit des Organstreitverfahrens. Gegenstand des Verfahrens sind nicht nur mehr als 125.000 fehlende Seiten, sondern auch die Weigerung der Ministerien, Originalakten zu übersenden.

 

Berghahn weiter: „Es gibt kaum eine Seite ohne Schwärzung, Anonymisierung, Pseudonymisierung oder Verzerrung von Informationen. Dazu sind mehr als 3.000 Seiten den Akten entnommen worden, ohne ausreichende Erklärung. Es ist wirklich kaum zu ertragen, dass man dazu vor Gericht ziehen muss.“ Der Termin am Dienstag ist die erste Erörterung in dem Verfahren, in dem fast 100 Seiten Schriftsätze und mehr als 75 Anlagen bei Gericht eingereicht wurden. Eine Entscheidung wird im April ergehen.

 

„Ich finde es sehr traurig, dass wir den Opfern des Missbrauchskomplexes Lügde nur dadurch eine Stimme geben können, indem ein Verfassungsorgan – der Landtag – ein anderes – nämlich die Landesregierung – vor Gericht zerren muss. Das haben weder die Opfer, noch die Demokratie verdient“, formuliert Jürgen Berghahn seine Unzufriedenheit. „Nun muss der Verfassungsgerichtshof das entscheiden.“

 

Pressemitteilung des SPD-Landtagsabgeordneten Jürgen Berghahn.