Im Februar 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 480 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 29,6 Prozent mehr als im Februar 2020 (damals: 1 914 Verfahren). 320 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 22,7 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Von diesen Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 1 380 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen.
Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren damit weiter unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt 2019: 446 Verfahren – 2020: 363 Verfahren). Ein Grund dafür könnte u. a. sein, dass auch im Februar 2021 die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages für Unternehmen teilweise weiterhin ausgesetzt war. Hinzu kommt die staatliche Unterstützung von Unternehmen durch besondere finanzielle Hilfen.
Den Anstieg der beantragten Insolvenzverfahren insgesamt verursachten die Verfahren der Verbraucher, dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose. Diese 1 760 Insolvenzanträge stiegen im Vergleich zum Februar 2020 um 49,4 Prozent. Eine mögliche Ursache für den Anstieg könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Die Statistiker vermuten, dass überschuldete Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020 ihre Insolvenzanträge zurückgestellt haben und diese nun nach dem Jahreswechsel stellen. Außerdem beantragten 400 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. (IT.NRW).