Millionen Menschen erholen sich im Schrebergarten. Dort gibt es viele Freiheiten, aber auch einige Regeln. Die Zeitschrift Finanztest nennt in ihrer Mai-Ausgabe die wichtigsten Vorschriften im Kleingarten und gibt Tipps für die Gartensuche.
Fünf Millionen Menschen pflanzen, ernten und erholen sich hierzulande im Schrebergarten und die Corona-Pandemie hat die Nachfrage in die Höhe getrieben. Wer einen Garten sucht, sollte auf die Internetseite des zuständigen Landes- oder Bezirksverbandes schauen. Dort finden sich Kolonien in der Nähe und die Ansprechpartner. Auf manchen Vereinsseiten stehen freie Gärten oder man nutzt eine Suchmaschine, mit der man nach einem Verein im eigenen Postleitzahlgebiet suchen kann. Man kann sich auch Menschen anschließen, die sich einen Kleingarten teilen möchten.
Für die durchschnittliche Kleingartengröße von 370 Quadratmetern zahlt man zwischen 67 und 81 Euro Pacht pro Jahr plus Vereinsgebühr, sonstige Nebenkosten, wie Abwasser oder Versicherungen, und genießt in der Regel Kündigungsschutz. Im Gegenzug müssen sich die Mieter an zahlreiche Regeln halten. Sie müssen zum Beispiel Obst und Gemüse anbauen, dürfen nicht dauerhaft in ihrem Garten übernachten und müssen sich an die vorgeschriebene Größe für eine Laube halten. Eine Alternative zum Kleingarten kann ein Mietgarten sein, bei dem Interessenten ein Stück Land auf einem Feld mieten und dieses bewirtschaften. Weitere Regeln und Tipps für die Suche findet sich in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und sind online unter www.test.de/faq-kleingarten abrufbar.
Pressemeldung der Stiftung Warentest.