Die bundesweite Notbremse ist beschlossen: Nach dem Beschluss des Bundestags hat nun auch der Bundesrat zugestimmt, sodass die Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg gebracht werden kann. „Es ist gut, dass die Regelungen zur Notbremse nun bundesweit einheitlich geregelt sind. Auch wenn es im Detail Streitpunkte gab und sicherlich weiterhin geben wird: Wir haben nun einen einheitlichen Leitfaden, der für mehr Transparenz und auch für mehr Planungssicherheit bei den Menschen führt“, erklärt Landrat Dr. Axel Lehmann. „Denn die teils unterschiedlichen Regelungen von Bundesland zu Bundesland führten zu Verunsicherungen bei den Menschen und auch zu weniger Akzeptanz für die beschlossenen Maßnahmen. Die Vereinheitlichung der Regeln waren deshalb ein wichtiger Schritt.“
Wie sich die bundesweite Notbremse im Kreis Lippe konkret auswirken wird, werde nun schnellstmöglich analysiert. Am Donnerstag lag die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Lippe bei 170,6, seit einigen Tage zeichnet sich aber ein sinkender Trend ab. Ob dieser Trend anhält oder die Infektionszahlen in den nächsten Tagen wieder steigen werden, bleibt aber abzuwarten.
Ein zentraler Punkt bei der Bundes-Notbremse ist der Bereich Schule und Kindertagesbetreuung. Nach der aktuellen Beschlussfassung ist ab einer 7-Tages-Inzidenz von über 165 kein Präsenzunterricht mehr zulässig, auch Kindertageseinrichtungen und ähnliche Betreuungsangebote sollen dann schließen. Ob und unter welchen Bedingungen eine Notbetreuung weiter möglich sein soll, ist noch unklar. Das Land NRW hat aber angekündigt, eine Notbetreuung ermöglichen zu wollen. „Ich fordere das Land dazu auf, sich zeitnah auch zum Thema Kita-Gebühren zu positionieren: Das Land muss die Kita-Gebühren übernehmen und Familien entlasten, wie es im ersten Lockdown bereits geschehen ist“, stellt Lehmann klar.