Auch wenn die Zahlen lippeweit erfreulich sinken und – wenn dies so bleibt – auch zum Wochenende mit einer Aufhebung der Bundesnotbremse für Lippe gerechnet werden kann, bleibt der Kreis vorsichtig.

 

Wenn die 7-Tage-Inzidenz kreisweit über 100 steigen sollte, treten die bisherigen Einschränkungen für Gottesdienste und Zusammenkünfte von Religionsgemeinschaften wieder in Kraft: in Räumen sind maximal 100 Personen zulässig und mindestens 10 Quadratmeter Fläche pro Personen erforderlich, zusätzlich zur Coronaschutzverordnung des Landes. 150 Personen und 7 Quadratmeter pro Personen sind es, wenn alle Besucher einen negativen bestätigten Schnelltest haben oder nachweislich geimpft oder genesen und zudem symptomlos sind. 90 Minuten darf der Gottesdienst maximal dauern. Im Freien sind maximal 250 Personen zulässig.

 

Sollten die Zahlen gemeindescharf über 200 steigen, der Kreis aber unter 100 bleiben, dann gilt nach einer amtlichen Feststellung durch den Kreis das Gleiche – aber nur für das Gebiet der Stadt oder Gemeinde, während die Einschränkungen für die übrigen Städte und Gemeinden nicht gelten. Zusätzlich sind dann noch weitere Einschränkungen in der Stadt oder Gemeinde im privaten Raum angeordnet: Es darf sich ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, insgesamt aber höchstens fünf Personen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden hierbei nicht mitgezählt, Paare gelten unabhängig von den Wohnverhältnissen als ein Haushalt.

 

„Wir setzen damit zwei Ziele um: Im Sinne der Transparenz gleichen wir unsere Regelungen an die Bundes-Notbremse an und vereinheitlichen die Schutzmaßnahmen. Zweitens tragen wir der Tatsache Rechnung, dass die Inzidenzwerte innerhalb von Lippe teils stark variieren und treffen gemeindescharfe Regelungen, um auf verstärkte Infektionsgeschehen in einzelnen Städten und Gemeinden reagieren zu können“, erklärt Landrat Dr. Axel Lehmann.

 

Aktuell sind von der Regelung, welchen das Land zugestimmt hat, die Gemeinden Augustdorf und Leopoldshöhe betroffen: deren Inzidenzwert hat der Kreis mit über 200 ebenfalls heute festgestellt. Dort bleiben die Einschränkungen für Gottesdienste und auch die Einschränkungen im privaten Bereich, auch wenn die Bundes-Notbremse entfallen sollte, einstweilen bestehen.

 

Außerdem wurden die Regelungen zur Maskenpflicht verlängert: Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske gilt für bestimmte öffentliche Straßen und Plätze im Kreis Lippe. Eine Übersicht der Straßenzüge, für die Maskenpflicht gilt, ist in der Anlage zur Allgemeinverfügung zu finden und auch unter www.kreis-lippe.de/corona unter dem Punkt „Wo gilt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Lippe?“ veröffentlicht.

 

Alle anderen bisherigen Regelungen entfallen.

 

Alle aktuellen Anordnungen im Detail sind im Kreisblatt Nr. 45 unter www.kreis-lippe.de/kreisblatt sowie unter www.kreis-lippe.de/corona zu finden.