Im März 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 3 510 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 72,4 Prozent mehr als im März 2020 (damals: 2 036 Verfahren). Dieser Zuwachs ist auf die gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat fast doppelt so hohe Zahl von Verbraucherinsolvenzen zurückzuführen. Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg gegenüber März 2020 um 97,3 Prozent auf 2 520.
Eine mögliche Ursache für den Anstieg könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten insbesondere überschuldete Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020 ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese nun nach dem Jahreswechsel gestellt haben. Die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren von Unternehmen verringerte sich gegenüber März 2020 um 2,2 Prozent auf 400. Von diesen Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 1 370 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen.
Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren damit weiter unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt 2019: 446 Verfahren – 2020: 363 Verfahren). Ein Grund dafür könnte u. a. sein, dass auch im März 2021 die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages für Unternehmen teilweise weiterhin ausgesetzt war. Hinzu kommt die staatliche Unterstützung von Unternehmen durch besondere finanzielle Hilfen. Neben den Verbrauchern und Unternehmen beantragten noch 590 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. (IT.NRW).