Die durchschnittliche Arbeitsleistung war in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2019 mit 1 354 Stunden je Erwerbstätigen um eine Stunde (−0,1 Prozent) niedriger als 2018. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lag die Entwicklung für NRW damit unter dem Bundestrend (Vergleich 2019 zu 2018: −0,3 Prozent).

 

Die höchsten Pro-Kopf-Arbeitsleistungen ermittelten die Statistiker für das Jahr 2019 überwiegend entlang der Rheinschiene: Spitzenreiter war Düsseldorf mit einer durchschnittlichen Jahresarbeitsleistung von 1 406 Stunden je Erwerbstätigen, gefolgt von den Kreisen Mettmann (1 381 Stunden) und Gütersloh (1 380 Stunden) sowie Köln (1 377 Stunden) und Leverkusen (1 374 Stunden).

 

Die landesweit niedrigsten Werte wurden für Oberhausen (1 314 Stunden) und den Kreis Wesel (1 304 Stunden) ermittelt. Im Vergleich zum Vorjahr waren die Ergebnisse in den meisten Kreisen und kreisfreien Städten rückläufig: Den höchsten Rückgang der Pro-Kopf-Arbeitsleistung gab es in Bottrop (−0,5 Prozent), der höchste Zuwachs war für Oberhausen (+0,9 Prozent) zu verzeichnen.

 

Im Baugewerbe verringerte sich die jährliche Arbeitszeit um 1,5 Prozent (bzw. 24 Stunden) und damit stärker als im NRW-Durchschnitt. Im Bereich „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei” ist die jährliche Arbeitszeit um 0,4 Prozent gesunken. In den Bereichen „Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe” und „Verarbeitendes Gewerbe” ist die jährliche Arbeitszeit um 0,3 Prozent (bzw. um 5 Stunden) gesunken.

 

Im Wirtschaftszweig „Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation” ergab sich ein Anstieg der jährlichen Arbeitszeit um 0,2 Prozent (bzw. um 3 Stunden). Die Wirtschaftszweige „Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen” und „Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit” ist die jährliche Arbeitszeit konstant geblieben.

 

Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf vorläufigen Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder”, dem auch IT.NRW angehört. Das Standard-Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen (Voll- und Teilzeit), die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige oder als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb ausgerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.statistikportal.de/de/etr.