Mit dem Kreistagsbeschluss zur Änderung der Landschaftspläne ist der erste Schritt für ein neues Reitwegekonzept getan. Alle Regelungen in den 14 Landschaftsplänen des Kreises Lippe, die sich auf das Reiten beziehen, sind aufgehoben. Ab Herbst soll das neue Konzept in Kraft treten und einheitliche, übersichtliche Regelungen schaffen.
Künftig gelten weitestgehend die Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes. Dies ermöglicht den Reitern das Reiten im Wald auf allen Straßen und Fahrwegen (befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege) sowie auf ausgewiesenen Reitwegen. In einigen, besonders beliebten Waldgebieten, werden neben den Fahrwegen schon jetzt zusätzliche ausgewiesene Reitwegenetze unterhalten. In freier Landschaft ist das Reiten nach wie vor auf allen Straßen und Wegen erlaubt.
Ausnahmen gibt es bei touristischen Hotspots und stark frequentierten Bereichen wie den Externsteinen, dem Hermannsdenkmal und den Donoper Teichen. Dort soll auch zukünftig ein Reitverbot gelten. Zudem wird in Teilen des Stadtwaldes von Bad Salzuflen das Reiten in Hinblick auf den Kurbetrieb ausschließlich auf ausgewiesenen Reitwegen möglich sein. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird in Kürze das Notwendige in diesem Waldbereich regeln. Die Anpassungen sind aufgrund von Änderungen im Landesnaturschutzgesetz notwendig geworden.