Im Jahr 2020 wurden in Nordrhein-Westfalen 10 359 Anträge auf Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen bearbeitet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, blieb die Zahl der Anerkennungsverfahren verglichen mit dem Vorjahr auf fast gleichem Niveau: Im Jahr 2020 wurden lediglich 108 Verfahren weniger (−1,0 Prozent) als 2019 bearbeitet. Die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise ist aufgrund des am 1. April 2012 in Kraft getretenen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes möglich.
Die meisten Anträge (1 140) wurden von Personen mit deutscher, gefolgt von Personen mit serbischer Staatsangehörigkeit (1 002 Verfahren) gestellt. Die Zahl der Anerkennungsverfahren syrischer Staatsangehöriger ist mit 792 Anträgen auf Platz drei und somit um 36,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bzw. um 52,7 Prozent im Vergleich zum Jahr 2018 gesunken.
Der überwiegende Teil der Anträge (80,3 Prozent) wurde im Bereich der sog. reglementierten Berufe gestellt (8 316), d. h. für berufliche Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist. Medizinische Gesundheitsberufe stellten hier mit 6 441 Verfahren die Mehrheit dar.
Die TOP-Liste der Referenzberufe führten im Jahr 2020 Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen mit 2 943 (−16,4 Prozent zu 2019) Anerkennungsverfahren an, gefolgt von Ärzten und Ärztinnen (1 464 Verfahren; −5,1 Prozent zu 2019) und Ingenieuren/-innen (663 Verfahren; −11,7 Prozent zu 2019). Die nicht reglementierten Berufe machten mit 2 043 Anträgen etwa ein Fünftel aller Anerkennungsverfahren aus. Die meisten wurden in Mechatronik-, Energie- und Elektroberufen (468 Verfahren) durchgeführt. (IT.NRW).