Ende 2020 befanden sich in Nordrhein- Westfalen 37 789 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte unter einer hauptamtlichen Bewährungsaufsicht; das waren 4,8 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2019: 39 674 Personen). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren 13,7 Prozent davon Frauen (5 164). Die Zahl der Unterstellungen der nach Jugendstrafrecht Verurteilten mit Bewährung verringerte sich um 8,9 Prozent auf 4 803 Fälle (2019: 5 272). 7,6 Prozent der jungen Verurteilten unter Bewährungsaufsicht waren Frauen (366).

 

Im Vergleich zum Jahr 2011 war die Zahl der unter Bewährungsaufsicht stehenden nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten um 9 116 bzw. 19,4 Prozent niedriger. Im selben Zeitraum verringerte sich die Zahl der nach Jugendstrafrecht unter Bewährungsaufsicht Gestellten um 4 160 bzw. 46,4 Prozent. Von allen 42 592 zur Bewährung ausgesetzten Verurteilungen wurden 9 351 (22,0 Prozent) aufgrund von Diebstahls- und Unterschlagungsdelikten (§§ 242 bis 48c StGB) angeordnet. In 9 352 Fällen (22,0 Prozent) handelte es sich um „andere Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte” (§§ 257 bis 305a StGB).

 

Eine Strafaussetzung zur Bewährung kommt in Betracht, wenn zu erwarten ist, dass dem Angeklagten bereits die Verurteilung als Warnung dient und er nicht mehr straffällig wird. Die Unterstellung unter Bewährungsaufsicht geht bei Erwachsenen zumeist – bei Jugendlichen immer – mit einer Strafaussetzung einher. (IT.NRW).