Ende 2020 waren in Nordrhein-Westfalen mit 25 403 Quadratkilometern (km2) 74,5 Prozent der gesamten Landesfläche (34 112 km2) Flächen für Vegetation. Das entspricht in etwa der Größe von Sizilien. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, entfielen 16 030 km2 (47,0 Prozent der Landesfläche) der Vegetationsflächen auf Landwirtschaftsflächen und 8 468 km2 (24,8 Prozent) auf Waldflächen. 905 m2 (2,7 Prozent) entfielen auf Flächen für Gehölz, Heide, Umland u. Ä. Die Gemeinden mit den höchsten Anteilen der Vegetationsflächen an der Gesamtfläche gab es in Lichtenau (91,9 Prozent) und Willebadessen (91,4 Prozent), die kleinsten in Herne (23,7) und Oberhausen (25,5 Prozent).
Den kleinsten Anteil (1,8 Prozent) an der Landesfläche hatten mit 617 km2 Gewässerflächen. Fließgewässer (319 km2; 0,9 Prozent) und stehende Gewässer (290 km2; 0,8 Prozent) hatten hier die größten Anteile. Die höchsten Anteile der Gewässerflächen an ihrer Stadtfläche hatten Wesel (13,9 Prozent), Rees (11,7 Prozent) und Xanten (11,3 Prozent). 5 703 km2 (16,7 Prozent der Landesfläche) waren Ende 2020 Siedlungsflächen. Die größten Anteile hatten hier Wohnbauflächen (2 447 km2; 7,2 Prozent), Industrie- und Gewerbeflächen (1 028 km2; 3,0 Prozent) sowie Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen (871 km2; 2,6 Prozent). Den landesweit höchsten Anteil der Siedlungs- an ihrer Gesamtfläche hatten Inden mit 60,9 Prozent und Herne mit 57,0 Prozent.
Verkehrsflächen hatten mit 2 389 km2 einem Anteil von 7,0 Prozent an der gesamten Landesfläche. Flächen für den Straßenverkehr (1 301 km2; 3,8 Prozent) und für Wege (825 km2; 2,4 Prozent) hatten hier die größten Anteile. Die höchsten Anteile der Verkehrsfläche an der Gesamtfläche der jeweiligen Stadt hatten Oberhausen (17,4 Prozent), Herne (17,3 Prozent) und Düsseldorf (16,8 Prozent).
Die Statistik der Flächenerhebung wurde ab 2016 bundesweit auf die Auswertung der „Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS)” umgestellt. Dies führte zu grundlegenden methodischen Änderungen, die eine Neuzuordnung der Nutzungsarten erforderte. Insbesondere in den Nutzungsarten Siedlung und Verkehr ist der Vergleich mit früheren Ergebnissen daher nur eingeschränkt möglich. (IT NRW).