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Nach vorläufigen Ergebnissen der Todesursachenstatistik liegen mittlerweile mit 191 420 gemeldeten Sterbefalldaten von Verstorbenen knapp 99,7 Prozent der von Januar bis November 2020 in Nordrhein-Westfalen erfassten Sterbefälle mit auswertbaren Todesursachen vor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, starben nach den vorläufigen Ergebnissen dieser Statistik in den ersten elf Monaten 2020 in Nordrhein-Westfalen insgesamt 3 691 Menschen ursächlich an COVID-19, davon allein im Monat November 1 587 Personen. Der Anteil der ursächlich an COVID-19 Gestorbenen an allen Verstorbenen lag im Zeitraum Januar bis November 2020 bei 1,9 Prozent, im Monat November 2020 bei 8,8 Prozent.

 

Weitere 976 Personen verstarben laut Todesbescheinigung mit COVID-19 als Nebenerkrankung, jedoch ursächlich an einer anderen Todesursache. Einschränkend ist jedoch darauf hinzuweisen, dass in beiden Gruppen auch Fälle enthalten sind, bei denen laut der Angaben auf der Todesbescheinigung nicht klar ersichtlich war, ob das Virus durch einen Labortest nachgewiesen oder die COVID-19-Infektion lediglich auf Verdacht dort vermerkt wurde.

 

Krankheiten des Kreislaufsystems waren im betrachteten Zeitraum Januar bis November 2020 mit 30,3 Prozent (57 912 Verstorbene) die mit Abstand häufigste Todesursache. Zweithäufigste Todesursache waren mit einem Anteil von 24,8 Prozent bösartige Neubildungen (47 423 Verstorbene). Auf dem dritten Rang der den Todesfällen zugrundeliegenden übergreifenden Todesursachenkapiteln waren mit 12 892 bzw. 6,7 Prozent die Krankheiten des Atmungssystems (ohne Neubildungen) zu finden. Bei 3 392 Personen wurde eine Lungenentzündung (Pneumonie) oder Grippe als todesursächlich ausgewiesen.

 

Die vorliegenden, vorläufigen Daten basieren ausschließlich auf den Angaben der leichenschauenden Ärztinnen und Ärzte auf den Todesbescheinigungen. Unter Anwendung des komplexen Regelwerks der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10) wurde daraus das sog. Grundleiden bestimmt. Die Daten bilden den jeweiligen Bearbeitungsstand zum monatlichen Stichtag ab und sind deshalb unvollständige, vorläufige Ergebnisse, die fortlaufend vervollständigt werden. Die Qualität der Berichte verbessert sich somit kontinuierlich rückwirkend. (IT.NRW).