Im September 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 380 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 245,9 Prozent mehr als im September 2020 (688 Verfahren) und 17,7 Prozent mehr als im September 2019 (2 022 Verfahren).
340 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 13,0 Prozent mehr als im September 2020 (301 Verfahren). Von den im September 2021 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 1 310 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren von Unternehmen damit weiterhin unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt 2019: 446 Verfahren; 2020: 363 Verfahren).
Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg gegenüber September 2020 um 582,2 Prozent auf 1 610 Anträge; gegenüber dem Vormonat lag der Anstieg bei 3,5 Prozent (August 2021: 1 555 Verfahren). Eine mögliche Ursache für den Anstieg gegenüber September 2020 könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein.
Infolge dessen könnten insbesondere überschuldete Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020 (Monatsdurchschnitt: 533) ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese dann nach dem Jahreswechsel gestellt haben. Ein Indiz hierfür ist, dass die monatliche Zahl der Verbraucherinsolvenzen seit Februar 2021 über dem Niveau von 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt: 1 316) liegt. Neben Verbrauchern und Unternehmen beantragten auch noch 430 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. (IT.NRW).