Im Jahr 2020 wurden in Nordrhein-Westfalen 272 797 erzieherische Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe gewährt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 3,8 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2019: 283 508). Zur Gesamtzahl der Hilfen gehörten auch 32 343 Fälle von Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen nach dem SGB VIII, die zwar keine erzieherische Hilfe im engeren Sinne sind, aber in der amtlichen Statistik in diesem Kontext ebenfalls erhoben werden.
In den kreisfreien Städten und Kreisen entwickelten sich die Zahlen der erzieherischen Hilfen im Jahr 2020 unterschiedlich: Die größten Zuwächse gegenüber dem Jahr 2019 wiesen Remscheid (+10,3 Prozent) und der Kreis Borken (+5,7 Prozent) auf. Die größten Rückgänge gab es in Duisburg (−12,4 Prozent) und Gelsenkirchen (−11,4 Prozent). Die Erziehungsberatung ist nach wie vor die am häufigsten in Anspruch genommene Hilfeart (107 867) in Nordrhein-Westfalen. Der Rückgang der Zahl dieser Hilfeart (−8,9 Prozent) ist auch auf Corona bedingte Regelungen zurückzuführen, da Erziehungsberatungen häufiger telefonisch durchgeführt wurden.
Rein telefonische Beratungen werden in der Statistik aber nicht berücksichtigt. Weitere häufig in Anspruch genommene Hilfen zu Erziehung waren die Unterbringung in Heimen und sonstigen Wohnformen (31 984), die sozialpädagogische Familienhilfe (29 672) und die Vollzeitpflege in einer anderen Familie (27 224). 41,3 Prozent (2019: 40,4 Prozent) der in Anspruch genommenen Hilfen wurden durch Eltern bzw. Personensorgeberechtigten initiiert. 28,1 Prozent (2019: 27,8 Prozent) der Hilfen wurden durch soziale Dienste und andere Institutionen (z. B. Jugendamt) angeregt.
In 11,0 Prozent (2019: 12,4 Prozent) der Fälle meldeten Kindertageseinrichtungen oder Schulen einen Hilfebedarf für ein Kind oder einen Jugendlichen an. In 23 952 (2019: 24 446) Fällen kam es zum teilweisen oder vollständigen Entzug der elterlichen Sorge im Kontext der Hilfe. Wie die Statistiker weiter mitteilen, wird die Zahl der in Anspruch genommenen Hilfen aus der Summe der in einem Jahr beendeten und am Jahresende andauernden Hilfen ermittelt. (IT.NRW).