Das Geflügelpestvirus wurde nun auch bei Wildvögeln in Lippe amtlich festgestellt. Bei einer Wildente in Lage und einer Wildgans in Lemgo wurde das Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 nachgewiesen. „Die Situation ist besorgniserregend. Das Risiko einer Übertragung von Wildvögeln auf Geflügel und gehaltenen Vögeln ist hoch. Umso wichtiger ist es, dass in allen Geflügelhaltungen die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden und wenn nötig weiter verbessert werden, um Ausbrüche in Geflügelhaltungen zu verhindern“, so Ricarda Rottmann, Fachgebietsleitung für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz beim Kreis Lippe.

 

Alle Geflügelhalter sind dazu aufgerufen, die Vorgaben des Veterinäramtes einzuhalten und ihre Sicherheitsmaßnahmen kritisch zu überprüfen und konsequent umzusetzen. Der direkte und indirekte Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln muss unbedingt verhindert werden.

 

Bei erhöhten Tierverlusten oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen, sollte die Ursache tierärztlich abgeklärt werden, um das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen.

 

Die Geflügelpest ist eine Tierseuche, die bei gehaltenem Geflügel und bei Wildvögeln zu schweren Krankheitsverläufen bis hin zum Tod der Tiere führen kann. Insbesondere Wasservögel verbreiten den Erreger während des Vogelzugs über weite Strecken.

 

Bürger können Funde von verendeten, wildlebenden Wasservögeln sowie Greif- und Eulenvögeln dem Veterinäramt unter vetlmue@kreis-lippe.de melden. Diese Tiere werden eingesammelt und im Zuge des Wildvogelmonitorings auf das Virus untersucht.