Wonach sehnen sich Menschen, wenn sie allein in der Ferne sind? Wenn sie zwischen Dämmerung und Vogelsang übermütig auf dem Lande herumtollen? Wenn sie erschöpft abends in der Herberge einkehren? Oder wenn sie im Mai 2020 daheim gegen den Lockdown ankomponieren? Nach Liebe! Dementsprechend lädt das Weserrenaissance-Museum Schloss Brake am Sonntag, 27. Februar, um 11.30 Uhr zu einem Kammerkonzert mit dem verlockenden Titel „Liebesrufe“ ein.
Aber alleine ist schlecht Liebe machen. Daher bedient man sich seit jeher des Liebesrufs, um seine Sehnsüchte an den Mond oder in die Natur zu singen. Das Instrumentarium für die Schäferstündchen ist schnell gefunden: Der Faun bläst die Flöte, der Hirte selbst greift zur Schalmei. Das Horn spielt den Ruf der Natur und die Harfe lässt den Wohlklang, die Harmonie schlechthin ertönen.
Freuen kann man sich auf James M. Stephensons „MAYberry Blues“ und „Come what May“ sowie auf Marcel Boucards „Ländliche Suite“. Auf dem Programm stehen auch „Four 2-Bit Contraptions“ von Jan Bach, der „Liebesruf eines Faun“ von Hans Steinmetz und das Stück „Café 1930“ aus „L’Histoire du Tango“ für Flöte und Harfe von Astor Piazzolla. Doch damit nicht genug. Die Musikerinnen und Musiker des Landestheater Detmold haben weitere musikalische Höhepunkte im Gepäck. Dazu zählt von Hector Berlioz das Stück „Trio des Jeunes Ismaëlites“ aus „L’enfance du Christ“ für Flöte, Oboe und Harfe. Zu hören ist auch „Au Loin“ für Englisch Horn und Harfe op. 20 von Charles Kœchlin und „Entr’acte“ für Flöte und Harfe von Jacques Ibert.
Bei den Mitwirkenden handelt es sich um Magdalena Bäz (Flöte), Andrea Müller (Oboe), Lauren Whitehead (Horn) sowie Maria-Theresa Freibott (Harfe). Tickets für das Kammerkonzert, das in Kooperation mit dem Landestheater Detmold stattfindet, gibt es im Vorverkauf für 16 Euro (erm. 8 Euro) an der Kasse des Weserrenaissance-Museums Schloss Brake (Di-So. 10 bis 18 Uhr) oder telefonisch unter Tel. 05261/94500.
Besucherinnen und Besucher müssen einen 2G-Nachweis in Kombination mit ihrem Personalausweis vorlegen. Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre gelten während der Schulzeit durch die regelmäßigen Testungen in der Schule oder im Kindergarten als geimpft. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, müssen neben einem ärztlichen Attest einen negativen Schnelltest vorlegen (max. 48 Stunden alt). Ein Besuch ist nur mit einer FFP2- oder OP-Maske möglich.
Pressemeldung Weserrenaissance-Museum Schloss Brake