Im Februar 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 070 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 16,2 Prozent weniger als im Februar 2021 (damals: 2 471 Verfahren) und 3,9 Prozent weniger als im Januar 2022 (2 155 Verfahren).
270 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 14,8 Prozent weniger als im Februar 2021 (damals: 317 Verfahren) und 9,1 Prozent weniger als im Januar 2022 (damals: 297 Verfahren). Von den im Februar 2022 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 920 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, das waren 33,6 Prozent weniger als im Vorjahresmonat.
Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber Februar 2021 um 21,6 Prozent auf 1 380 Anträge; gegenüber dem Vormonat (Januar 2022: 1 447 Verfahren) sank die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 4,6 Prozent. In den ersten zwei Monaten scheint sich die Zahl der Verbraucherinsolvenzen wieder dem Vorkrisenniveau von 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt: 1 316) anzunähern. Neben Verbrauchern und Unternehmen beantragten noch 420 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. (IT.NRW)