Im Jahr 2021 wurden in Nordrhein-Westfalen 10 518 Anträge auf Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen bearbeitet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 1,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2020:10 359). Die Zahl der Berufsanerkennungsverfahren türkischer Staatsangehöriger stieg im Vergleich zum Jahr 2020 um 65,5 Prozent auf 741. Türkische Antragsteller/-innen befinden sich damit erstmals seit 2013 unter den TOP-5 der beantragenden Nationalitäten.

 

Die meisten Anträge wurden von Personen mit deutscher (1 056 Verfahren) oder syrischer Staatsangehörigkeit (774) gestellt. Während die Anträge serbischer Staatsangehöriger um 29,1 Prozent auf 711 zurückgingen, stieg die Zahl der Anerkennungsverfahren von Personen mit tunesischer Staatsangehörigkeit um 52,7 Prozent auf 555.

 

Der überwiegende Teil der Anträge (82,6 Prozent) wurde im Jahr 2021 im Bereich der sog. reglementierten Berufe gestellt (8 688). Für die Aufnahme oder Ausübung dieser Berufe ist rechtlich vorgeschrieben, welche Berufsqualifikationen nachgewiesen werden müssen. Die TOP-Liste der Referenzberufe führten im Jahr 2021 Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen mit 3 384 (+15,0 Prozent gegenüber 2020) Anerkennungsverfahren an, gefolgt von Ärztinnen und Ärzten (1 644 Verfahren; +12,3 Prozent) und Ingenieuren/-innen (582 Verfahren; −12,4 Prozent).

 

Auch bei den Antragstellern mit türkischer Staatsangehörigkeit waren diese Berufe auf den vorderen Plätzen vertreten: Von den 741 bearbeiteten Verfahren bezogen sich 186 auf Gesundheits- und Krankenpfleger (25,0 Prozent), 99 auf Ingenieure (13,5 Prozent) und 60 auf Ärzte (8,1 Prozent). Die nicht reglementierten Berufe – für die ein Anerkennungsverfahren freiwillig ist – machten mit 1 830 Anträgen etwa ein Fünftel aller
Anerkennungsverfahren aus.

 

Die meisten wurden bei zahnmedizinischen Fachangestellten (2021: 159 Verfahren) und Kraftfahrzeugmechatronikern/-innen (141 Verfahren) durchgeführt. Die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise ist aufgrund des am 1. April 2012 in Kraft getretenen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes möglich. (IT.NRW)