Im Juni 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 115 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 20,2 Prozent weniger als im Juni 2021 (damals: 2 694 Verfahren) und 2,9 Prozent weniger als im Vormonat (Mai 2022: 2 178 Verfahren).

 

310 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 9,4 Prozent weniger als im Juni 2021 (damals: 342 Verfahren) aber 8,8 Prozent mehr als im Vormonat (Mai 2022: 285 Verfahren). Von den im Juni 2022 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 670 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, das waren 28,8 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahresmonat (Juni 2021: 941).

 

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) sank gegenüber Juni 2021 (damals: 1 836) um 23,7 Prozent auf 1 400 Anträge, gegenüber dem Vormonat (Mai 2022: 1 462 Verfahren) sank die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 4,2 Prozent. Neben Verbrauchern und Unternehmen gab es noch 410 sonstige Schuldner, die im Juni 2022 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt haben. (IT.NRW)