Am 1. März 2022 nahmen in Nordrhein-Westfalen 157 899 Kinder unter drei Jahren ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lag die Betreuungsquote der unter Dreijährigen bei 30,4 Prozent. Diese Quote gibt den Anteil der betreuten Kinder an allen Kindern der jeweiligen Altersgruppe wieder. Die U3-Betreuungsquote war damit um 0,8 Prozent höher als ein Jahr zuvor. 2021 hatte sie noch bei 29,6 Prozent, 2020 bei 29,2 Prozent und im Jahr 2018 bei 27,2 Prozent gelegen.
Während Anfang März 2022 lediglich 1,1 Prozent aller Kinder unter einem Jahr in Kindertagesbetreuung waren (1 989), lag die Betreuungsquote bei den Einjährigen bei 27,7 Prozent (47 619). Mit einem Anteil von 62,6 Prozent wurde die Mehrheit der Zweijährigen in NRW institutionell betreut (108 291). In den Daten der Kindertagesbetreuung ist die Betreuung sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in öffentlich geförderter Kindertagespflege (Tagesmütter/-väter) zusammengefasst. Mit 53 422 nahmen 33,8 Prozent der institutionell betreuten unter Dreijährigen ausschließlich ein Angebot der Kindertagespflege in Anspruch.
Im regionalen Vergleich variierten die U3-Betreuungsquoten zwischen 40,9 Prozent im Kreis Coesfeld und 18,1 Prozent in der Stadt Gelsenkirchen. Anteilig die meisten Kinder unter einem Jahr wurden 2022 in der Stadt Bonn (2,2 Prozent) betreut. Spitzenreiter bei der Betreuungsquote Einjähriger war Düsseldorf mit 43,9 Prozent. Der Kreis Coesfeld lag bei den Zweijährigen vorn: Mehr als vier von fünf Kindern (80,9 Prozent) dieses Alters wurden hier institutionell betreut.
Neben den U3-Kindern befanden sich in NRW am 1. März 2022 weitere 482 501 Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren in Kindertagesbetreuung, von diesen waren 6 237 ausschließlich in Kindertagespflege. Die Betreuungsquote betrug in dieser Altersgruppe 90,6 Prozent; sie fiel damit geringer aus als in den Vorjahren (2021: 91,1 Prozent; 2020: 91,1 Prozent; 2018: 92,0 Prozent).
Die Statistiker weisen darauf hin, dass es sich bei den vorliegenden Zahlen um eine rückblickende Stichtagsbetrachtung (1. März 2022) handelt, bei der die Zahl der betreuten Kinder (und nicht die der vorhandenen Plätze) ermittelt wurde. Ab Vollendung des ersten Lebensjahres besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtung) nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung besteht ab Vollendung des dritten Lebensjahres. (IT.NRW)