Eingespartes CO2 verkaufen und dafür Geld bekommen? Das geht – mithilfe von Dienstleistern. Für die Oktober-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest hat die Stiftung Warentest 36 davon geprüft. Die Treibhausgasminderungs(THG)-Prämie fließt, wenn der E-Auto-Halter eingesparte CO2-Emissionen verkauft. Bis zu 350 Euro pro Jahr sind drin.
Privaten E-Mobilisten, die ihre CO2-Einsparung verkaufen möchten, empfiehlt Finanztest einen Dienstleister zu nutzen. Dieser kümmert sich um Abwicklung und Auszahlung der THG-Prämie. Seit kurzem ist hierfür ein neuer Markt entstanden. Laufend kommen neue Anbieter dazu. Neben Start-ups sind auch bekannte Autoversicherer wie die Huk oder Energiekonzerne wie EnBW eingestiegen.
„Wir haben 36 Dienstleister untersucht. Empfehlen können wir aber nur 14. Denn nur sie erfüllen unsere Mindestkriterien“, so Marion Weitemeier von Finanztest. Zu diesen Kriterien gehört, dass sich der Vertrag nach Auszahlung der Prämie nicht automatisch verlängert – sonst sind E-Auto-Halter gebunden, obwohl es vielleicht bald bessere Angebote gibt. Die Vertragslaufzeit sollte deswegen zum Kalenderjahr oder spätestens nach der Registrierungsperiode beim Umweltbundesamt (UBA) enden. Außerdem dürfen die Anbieter ihr unternehmerisches Risiko nicht auf ihre Kunden abwälzen. Mancher Anbieter behält sich vor, keine Prämie auszuzahlen, wenn er die CO2-Einsparung nicht verkaufen kann.
Wichtig: Die Prämie gibt es nicht nur für E-Autos, sondern auch für elektronisch betriebene Busse, Nutzfahrzeuge und Motorroller. Aber nur wer als Halter im Fahrzeugschein steht, kann die Prämie beantragen. Der Test THG-Prämie findet sich in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter test.de/e-auto-thg-quote.
Pressemeldung: Stiftung Warentest.