Im Jahr 2020 verfügte jeder Einwohner in Nordrhein-Westfalen rein rechnerisch über ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 23 201 Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 263 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Mit 34 687 Euro wies Schalksmühle im Märkischen Kreis das höchste verfügbare Einkommen je Einwohner aller 396 Städte und Gemeinden in NRW auf. Meerbusch im Rhein-Kreis Neuss (34 210 Euro) und Herdecke im Ennepe-Ruhr-Kreis (31 778 Euro) folgten auf den Plätzen zwei und drei. Am unteren Ende der Skala rangierten Kranenburg im Kreis Kleve (17 800 Euro) und Gelsenkirchen (17 635 Euro).
Insgesamt belief sich das verfügbare Einkommen im Jahr 2020 in Nordrhein-Westfalen auf rund 416,1 Milliarden Euro. Von allen Städten und Gemeinden des Landes wiesen die Städte Köln (25,7 Milliarden Euro) und Düsseldorf (16,6 Milliarden Euro) die höchsten Einkommenssummen auf. Rein rechnerisch kamen damit auf jeden Einwohner Kölns 23 703 Euro. In der Landeshauptstadt lag das verfügbare Einkommen bei durchschnittlich 26 729 Euro.
Die höchsten Zuwächse beim verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Jahr 2019 ermittelte das Statistische Landesamt für Gelsenkirchen (+3,4 Prozent) und Monheim im Kreis Mettmann (+3,1 Prozent). Die stärksten Rückgänge aller Städte und Gemeinden des Landes ergaben sich für Schalksmühle (−3,0 Prozent) und Sundern (Sauerland) im Hochsauerlandkreis (−2,3 Prozent). Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass für die überarbeiteten Berechnungen der Jahre 2017 bis 2019 aktualisierte Daten vorlagen (z. B. Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2018) und dass diese Ergebnisse revidiert wurden.
Unter dem verfügbaren Einkommen verstehen die Statistiker die Einkommenssumme (Arbeitnehmerentgelt und Einkommen aus selbstständiger Arbeit und Vermögen), die den privaten Haushalten nach der sog. Einkommensumverteilung, also abzüglich Steuern und Sozialabgaben und zuzüglich empfangener Sozialleistungen, durchschnittlich für Konsum- und Sparzwecke zur Verfügung steht. Es ist als Indikator für die finanziellen Verhältnisse der Bevölkerung der Gemeinden zu verstehen und ermöglicht mittelbar Aussagen zur lokalen Kaufkraft, wobei die regionale Preisentwicklung unberücksichtigt bleibt. Alle Größen und mehr Informationen zu den Hintergründen der Berechnungen finden Sie im Statistikportal unter https://www.statistikportal.de/de/vgrdl. (IT.NRW)