Die nordrhein-westfälischen Kommunen nahmen im Jahr 2020 198,3 Millionen Euro durch Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten im Friedhofs- und Bestattungswesen ein. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich der bevorstehenden Totengedenktage mitteilt, waren das 2,2 Prozent mehr als 2019 aber 2,5 Prozent weniger als 2018.
Die Friedhöfe in Nordrhein-Westfalen hatten Ende letzten Jahres mit einer Fläche von 8 976 Hektar einen Anteil von 0,3 Prozent an der Landesfläche. Die höchsten Anteile der Friedhofsfläche an der jeweiligen Gemeindefläche hatten die Städte Bochum (1,8 Prozent; 264 Hektar), Herten (1,7 Prozent; 63 Hektar), Essen (1,6 Prozent; 347 Hektar) und Gelsenkirchen (1,6 Prozent; 173 Hektar). Wo die flächenmäßig größten Friedhöfe in NRW liegen und wie sie sich übers Land verteilen, zeigt unsere interaktive Karte unter https://url.nrw/FriedhofsflaechenNRW.
Im kommunalen öffentlichen Friedhofs- und Bestattungswesen waren Mitte 2021 in Nordrhein-Westfalen 2 285 Personen beschäftigt (Vollzeitäquivalente). 80,5 Prozent der Beschäftigten waren männlich und 19,5 Prozent weiblich. In den 1 287 Bestattungsinstituten, die es laut Angaben des Unternehmensregisters im Jahr 2020 in Nordrhein-Westfalen gab, arbeiteten 5 637 abhängig Beschäftigte. Mehr als die Hälfte (52,2 Prozent bzw. 2 942 Beschäftigte) davon waren geringfügig beschäftigt.
Eine Ausbildung im Bestattungswesen absolvierten im Jahr 2021 insgesamt 177 Auszubildende. 44,6 Prozent von ihnen waren männlich und 55,4 Prozent
weiblich. Im Ausbildungsberuf Gartenbau mit der Fachrichtung Friedhofsgärtnerei gab es Ende 2021 insgesamt 180 Auszubildende. Davon waren 69,8 Prozent männlich und 30,2 Prozent weiblich. Auf einer Themenseite stellt das Statistische Landesamt unter https://www.it.nrw/themenschwerpunkt-bestattungen weitere Daten zum Thema Bestattungen in Nordrhein-Westfalen dar: Zahlen zu den Sterbefällen, den Bestattungsunternehmen, den Steinmetzen und deren Umsätze finden Sie dort ebenso wie Daten zum Import von Särgen aus dem Ausland.
Das Statistisches Landesamt weist darauf hin, dass aus Datenschutzgründen die Zahlen zu den Auszubildenden auf ein Vielfaches von drei und die Zahlen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf ein Vielfaches von fünf gerundet ausgewiesen werden. (IT.NRW)