Ende 2021 haben rund 1,9 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten; das waren knapp 66 000 bzw. 3,4 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, hat damit Ende letzten Jahres knapp jeder Zehnte (10,5 Prozent der Bevölkerung des Landes) Mindestsicherungsleistungen bezogen. Ende 2020 und Ende 2019 hatte der Anteil jeweils bei 10,9 Prozent gelegen.
Der Rückgang der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen ist auf die Entwicklung in den Leistungsbereichen „Grundsicherung für Arbeitssuchende” und „Hilfen zum Lebensunterhalt” zurückzuführen: Ende 2021 bezogen rund 1,5 Millionen Menschen und damit 4,7 Prozent bzw. 73 500 weniger Personen Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende) als ein Jahr zuvor. Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhielten rund 28 000 Personen. Das waren 12,3 Prozent bzw. 4 000 weniger als im Jahr 2020.
Angestiegen ist dagegen die Zahl der Personen mit „Regeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz” und „Grundsicherung im Alter”. Mit 86 000 Personen gab es Ende 2021 rund 6,6 Prozent bzw. 5 330 mehr Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen von Grundsicherung im Alter lag mit rund 162 000 Personen um 4,3 Prozent bzw. 6 655 über dem Vorjahrswert. Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhielten zum Jahresende 2021 rund 130 000 Menschen.
Die höchste Mindestsicherungsquote aller 396 Städte und Gemeinden NRWs ermittelte das Statistische Landesamt mit 21,8 Prozent für Gelsenkirchen. Die niedrigste Mindestsicherungsquote hatte Ende 2021 mit 2,4 Prozent die Gemeinde Heek im Kreis Borken. Weitere Ergebnisse zum Thema stehen für alle Städte und Gemeinden NRWs in der Landesdatenbank NRW unter http://url.nrw/SBE zur Verfügung. (IT.NRW)