Steuerpflichtige in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2018 Spenden zur Förderung steuerbegünstigender Zwecke in Höhe von 1,3 Milliarden Euro in ihrer Steuererklärung angegeben. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand jetzt vorliegender Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik mitteilt, errechnet sich daraus ein Spendenbetrag von 70 Euro je Einwohner.
Von allen 396 nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden ergaben sich für die Stadt Unna – bezogen auf die Zahl der Einwohner und den Steuerpflichtigen mit Spenden – die höchsten relativen Spendenbeträge. Die durchschnittliche Spendenhöhe lag hier bei 409 Euro je Einwohner. Bezogen auf die Steuerpflichtigen aus Unna mit Spenden errechnen sich im Durchschnitt 3 731 Euro je geltenden Spendenbetrag der Einkommensteuererklärung. Den zweiten Platz in Nordrhein-Westfalen nahm Burbach im Kreis Siegen-Wittgenstein ein (223 Euro je Einwohner; 1 872 Euro je Steuerpflichtigen mit Spenden). Auf dem dritten Rang lag die Stadt Espelkamp im Kreis Minden-Lübbecke (152 Euro bzw. 1 555 Euro).
Die Statistiker weisen darauf hin, dass zusammen veranlagte Ehegatten und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften als ein Steuerpflichtiger gezählt werden. Es handelt sich um Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2018. Sie können erst jetzt veröffentlicht werden, weil die anonymisierten Steuerdaten von den Finanzbehörden erst nach Abschluss aller Veranlagungsarbeiten für statistische Auswertungen zur Verfügung gestellt werden.
Die hier dargestellten Informationen sind damit die aktuellsten, die zurzeit verfügbar sind. Spenden zur Förderung steuerbegünstigender Zwecke enthalten keine Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung oder an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen. Eine weitere Differenzierung nach Spendenzweck ist
nicht möglich. (IT.NRW)