Zum 1. Januar 2023 löst das Bürgergeld die Grundsicherung ab. „Ziel des Bürgergeld-Gesetzes ist es, die Menschen besser zu fördern und zu qualifizieren. Mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen, mehr Motivation durch das neue Weiterbildungsgeld und der Wegfall des Vermittlungsvorrangs stehen für einen klaren Fokus auf Bildung und Nachhaltigkeit der Vermittlung“, so der Vorstand des Jobcenters Lippe, Stefan Susat. Dies kommt allerdings erst im zweiten Schritt. Im ersten Schritt werden zum Jahresanfang zunächst die Regelsätze erhöht und eine Bagatellgrenze eingeführt:
Neue Regelsätze
Hier ein Überblick über die neuen Regelbedarfe ab dem 1. Januar 2023 | |
Regelbedarf für … | Höhe |
Alleinstehende, Alleinerziehende | 502 Euro |
Volljährige Partner | 451 Euro |
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (18 – 24 Jahre),
Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18 – 24 Jahre) |
402 Euro |
Kinder beziehungsweise Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 – 17 Jahre) | 420 Euro |
Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 – 13 Jahre) | 348 Euro |
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 – 5 Jahre) | 318 Euro |
Wer bereits Leistungen des Jobcenters bezieht, muss zum Jahreswechsel erst einmal nichts unternehmen. Die erhöhten Regelsätze werden pünktlich zum Jahreswechsel automatisch ausgezahlt. Es ist kein neuer Antrag notwendig. Durch die neue Bagatellgrenze werden Beträge bis zur Höhe von 50 Euro nicht mehr vom Jobcenter zurückgefordert. Dies bedeutet weniger Bürokratie: Wechselte etwa das monatliche Einkommen auch nur geringfügig, mussten dafür bisher stets neue Bescheide erstellt und Kleinstsummen zurückgefordert werden. Dies ist mit Einführung des Bürgergeldes nicht mehr erforderlich.
Schonvermögen und Freibeträge
Zukünftig beträgt das Schonvermögen im ersten Jahr 40.000 Euro für das antragstellende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, für jede weitere Person 15.000 Euro. Ebenfalls im ersten Jahr werden von den Jobcentern die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Unterkunft angemessen sein. Die weiteren Kernelemente des Bürgergelds greifen dann ab Juli 2023.
Dazu zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten oder das Weiterbildungsgeld. Auch der neue Kooperationsplan, der die Eingliederungsvereinbarung ablöst, folgt ebenfalls zur Jahresmitte. Durch höhere Freibeträge ab dem 01.07.2023 dürfen bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent davon behalten werden. Junge Menschen behalten das
Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro). Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.
Sanktionsmoratorium endet zum Jahreswechsel
Das vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingeführte Sanktionsmoratorium endet zum Jahreswechsel. Bei Verletzungen der Mitwirkungspflicht kann das Jobcenter ab Januar wieder Leistungsminderungen aussprechen – Bei einem Meldeversäumnis liegt die Minderung bei zehn Prozent, bei den anderen Pflichtverletzungen sind diese gestaffelt. Beim ersten Verstoß zehn Prozent für einen Monat, 20 Prozent für zwei Monate beim wiederholten Verstoß sowie 30 Prozent für drei Monate bei einem weiteren Verstoß.