Das Frauenhaus der AWO Lippe für den gesamten Kreis bietet Schutz und Beratung sowie Wohnhilfen für Frauen in Not. Oftmals fliehen Betroffene auf Grund von familiärer oder partnerschaftlicher Gewalt hierher. Um diesen Frauen und ihren Kindern in ihrem neuen Lebensabschnitt weiterhin die bestmögliche Betreuung und Begleitung zukommen zu lassen, haben jetzt der Vorstand des Jobcenters Lippe, Stefan Susat, die Fachbereichsleiterin Soziales und Integration beim Kreis Lippe, Claudia Holzkämper sowie AWO-Geschäftsführer Rainer Kleßmann eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, die die Vergütung zwischen der AWO und den Kostenträgern Jobcenter Lippe und Kreis Lippe neu regelt. Die überarbeitete Fassung löst die am 2008 geschlossene Vereinbarung ab und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
„Mit der nun unterzeichneten Kooperationsvereinbarung können wir auch künftig sicherstellen, dass Abstimmungsabläufe zwischen den Institutionen reibungslos funktionieren und die Hilfe schnell ankommt, wo sie so dringend benötigt wird“, erklärt Jobcenter-Vorstand Stefan Susat.“ Das Jobcenter Lippe zahlt die Tagessätze der Unterkunft für Frauen mit Anspruch auf SGB II-Leistungen.
Die Hilfe im Frauenhaus soll von Gewalt bedrohten Frauen und Kindern eine weitestgehend eigenständige Lebensführung ermöglichen. Darüber hinaus werden individuelle, am Bedarf der Frauen und deren Kindern orientierte Angebote, geboten. Dies umfasst alle Maßnahmen, die zur psychischen und sozialen Stabilisierung der betroffenen Frauen und deren Kindern geeignet sind.
Das Frauenhaus Lippe finanziert sich aus Zuwendungen des Landes NRW und aus Tagessätzen für Unterkunft und Betreuung, die durch Kostenträger vergütet werden. Betroffene Frauen können Tag und Nacht telefonisch weitergehende Informationen unter den folgenden Rufnummer erhalten: 0800 850 850 9 oder per E-Mail unter frauenhaus@awo-lippe.de.
Pressemeldung: Jobcenter Lippe