…, wie Sie Flugentschädigungen geltend machen können?
Lange Wartezeiten, annullierte oder verspätete Flüge, verlorenes Gepäck: Die teils chaotischen Zustände an den Flughäfen haben 2022 bei vielen Reisenden die Urlaubsfreude getrübt. Auch in diesem Sommer könnte es wieder voll werden an den Flughäfen. Gibt es Probleme mit dem Flug oder dem Gepäcktransport, haben Verbraucher:innen meist Ansprüche auf Entschädigung gegenüber der Airline. „Von den Fluggesellschaften werden Betroffene oftmals aufgefordert, nur auf den Homepages der Airlines auffindbare Kontaktformulare zu nutzen.
Das müssen sie aber nicht“, erklärt Brigitte Dörhöfer, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Detmold. „Stattdessen können sie Unterlagen auch per E-Mail oder Brief einreichen. Denn es gibt keine Formvorschriften, die hier zwingend eingehalten werden müssen.“ Mit ihrer Flugärger-App hält die Verbraucherzentrale NRW außerdem ein kostenloses und leicht zu bedienendes Tool bereit, mit dem Betroffene selbst mögliche Ansprüche auf Entschädigung prüfen und bei der Fluggesellschaft geltend machen können. Rechtliche Infos, persönliche Beratung sowie die App zum Download: www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger.
Pressemeldung und Foto: Verbraucherzentrale