Krankenhausreform NRW: Ärztekammer kündigt Stellungnahme an.

 

Die Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen ist nach Ansicht der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) mit dem zweiten Anhörungsverfahren des Landesgesundheitsministeriums nun an einem entscheidenden Punkt angekommen. „Jetzt wird es konkret“, so ÄKWL-Präsident Dr. Hans-Albert Gehle. Es sei völlig unstrittig: bei den Krankenhäusern bestehe Reformbedarf. „Während auf Bundesebene über die Finanzierung zum Entwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes noch hektisch diskutiert wird, setzt Nordrhein-Westfalen eine lange vorbereitete neue Krankenhausplanung in Gang, die Vorbild für die ganze Bundesrepublik sein kann.“

 

Die wichtigsten Ziele in NRW seien: Sicherstellung einer wohnortnahen Grundversorgung auf der einen Seite und medizinisch sinnvolle Spezialisierung und Konzentration auf der anderen Seite sowie bessere Kooperation der Krankenhäuser anstatt ruinöser Wettbewerb gegeneinander. Gehle: „Wir haben die Reform und den Gedanken der Spezialisierung immer unterstützt, weil dies zu einer Verbesserung der stationären Versorgung im Land führen kann.“

 

Das Ministerium habe nun am letzten Wochenende detaillierte Vorschläge vorgelegt, welche Leistungen die Krankenhäuser in NRW ab 2025 erbringen dürfen. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe habe zwar intensiv an Grundzügen des neuen Krankenhausplans mitgearbeitet, die Vorschläge zur konkreten Umsetzung sind der Kammer seitens des Ministeriums aber ebenso wie allen anderen Beteiligten erst jetzt zugegangen. „Die jetzigen Reform-Vorschläge sind nicht eins-zu-eins mit uns abgestimmt. Wir kennen auch die aktuellen Leistungszahlen der Kliniken noch nicht“, macht Gehle deutlich. „Nun liegen Zahlen vor, die wir in Ruhe analysieren werden“, sagt der Kammerpräsident. Dabei würde man insbesondere Auswirkungen auf die ärztliche Weiterbildung und die Versorgung in den Regionen beachten.

 

„Wir werden uns damit inhaltlich auseinanderzusetzen und so den Reformprozess mit einer eigenen Stellungnahme weiter konstruktiv begleiten.“ Dazu wolle man auch den Kontakt zu den Kammer-Vertretern in den Verwaltungsbezirken sowie auch zu Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken aufnehmen, „denn für manch einen mögen die Einschnitte schmerzlich sein“, so Gehle.

 

Die NRW-Systematik der Leistungsgruppen verfolge das richtige Ziel. „Die Reform der Krankenhausplanung ist dringend notwendig, um die stationäre Patientenversorgung und die Überlebensfähigkeit der Krankenhäuser zu sichern“, sagt Gehle. Es gehe darum, für die Patienten in Nordrhein-Westfalen ein tragfähiges Netz aus flächendeckender Grundversorgung regionalen Kooperationen für eine stärkere Spezialisierung zu knüpfen. „Dabei muss nicht jedes Krankenhaus jede Leistung anbieten“, so Gehle weiter. Eine Schwerpunktsetzung mittels Leistungsgruppen könne einen ruinösen Wettbewerb der Krankenhäuser untereinander nach dem Motto „alle machen alles“ verhindern; die konkreten Ausführungen müssten dann beweisen, dass die Ziele erreichbar sind.

 

Pressemeldung: Ärztekammer