Der zuständige Fachausschuss für Bauen und Umwelt der Stadt Blomberg hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2020 die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 für einen Teilbereich zwischen Rosenstraße, Diekmannstraße und An der Kleinen Mauer beschlossen. Die Änderung betrifft die Flurstücke 971, 1107, 1108 und 1118 der Flur 15 in der Gemarkung Blomberg. In derselben Sitzung wurde beschlossen, das erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen.

 

Entsprechend diesem Beschluss wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf zur Aufstellung der Satzung einschließlich Begründung in der Zeit vom 21. September bis 21. Oktober 2020 (einschl.) im Fachbereich 60 – Bauen und Stadtentwicklung – der Stadt Blomberg, Marktplatz 2, 1. OG, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht ausliegt.

 

Während der Auslegungsfrist können Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 unberücksichtigt bleiben. Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Blomberg unter www.blomberg-lippe.de und im zentralen Portal des Landes nach BauGB unter https://uvp-verbund.de/nw einsehbar.