Von einem Jahr Wartezeit zum Wunschmonat: Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) hat das Terminangebot für die Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte mit einem ausländischen Berufsabschluss in Nordrhein-Westfalen deutlich erweitert. Damit können die Medizinerinnen und Mediziner nun wesentlich schneller einen Termin für eine Kenntnisprüfung erhalten. Seit Mitte März 2021 hat die Ärztekammer Westfalen-Lippe an rund 45 Prüfungstagen bereits über 500 Kenntnisprüfungen für ganz Nordrhein-Westfalen abgenommen.
Die ÄKWL hat ein Prüfkonzept entwickelt, mit dem es gelungen ist, die organisatorischen Hürden zügig abzubauen und die Kenntnisprüfungen ohne Abstriche am Anforderungsniveau praxisorientiert, strukturiert und qualitätsgesichert durchzuführen. In der Vergangenheit hatte es zum Teil mehrere Monate gedauert, bis eine Kenntnisprüfung von Ärztinnen und Ärzten mit einem ausländischen Berufsabschluss absolviert werden konnte. „Innerhalb von wenigen Monaten wurde der Antragsberg abgebaut und die Wartezeit auf ein Minimum reduziert“, hebt Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle hervor.
Die ÄKWL könne inzwischen jeder Kandidatin und jedem Kandidaten einen Termin zu ihrem oder seinem Wunschmonat, spätestens jedoch im Folgemonat garantieren. „Neben dem neuen Prüfkonzept mit zentralem Prüfungsort und der Einbindung von Simulationspatienten resultiert dieser Erfolg vor allem aus dem hohen Engagement der insgesamt 83 ärztlichen Prüferinnen und Prüfern. Mein Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen insbesondere auch dafür, dass dieser Erfolg – wie bei den ebenfalls von den Ärztekammern durchgeführten Fachsprachenprüfungen – unter den besonderen Erfordernissen der Corona-Pandemie erreicht werden konnte“, so Gehle.
NRW-Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Diese Wartezeit ist eine Zeit, in der Ärztinnen und Ärzte für die Patientenversorgung nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Dass die Medizinerinnen und Mediziner nun die Möglichkeit haben, schneller einen Termin für die Kenntnisprüfungen zu erhalten, ist für die medizinische Versorgung in unserem Land ein wichtiger Schritt. Sie stehen dem Gesundheitssystem nun wesentlich schneller zur Verfügung.“
Hintergrund:
Ärztinnen und Ärzte, die ihre Ausbildung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland absolviert haben und die nicht als gleichwertig zur deutschen medizinischen Ausbildung anerkannt werden kann, müssen eine Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung ablegen, um ihre Approbation zu bekommen. Diese ist notwendig, damit sie ihren ärztlichen Beruf in Deutschland ausüben können.
Die Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach Rechtsvorschriften für Heilberufe wurde mit Wirkung zum 1. Februar 2021 geändert. Damit ist die Zuständigkeit für die Durchführung von Kenntnis- bzw. Eignungsprüfungen für Ärztinnen und Ärzte von der Bezirksregierung Münster auf die ÄKWL übertragen worden. Die Ärztekammer Nordrhein unterstützt die ÄKWL in dem Prozess durch die Gewinnung von Prüferinnen und Prüfern aus ihrem Kammergebiet.