Eine aktualisierte Neufassung des Informationsblattes „Missbrauch und Vernachlässigung bei Kindern und Jugendlichen erkennen und ärztlich handeln“ hat die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) herausgegeben. Der Flyer gibt Hinweise zu rechtlichen Fragen und beschreibt Vorgehensweisen beim Verdacht auf Kindesmissbrauch. Zudem werden Adressen von ärztlichen Beratungsstellen in Westfalen-Lippe aufgelistet.

 

„Die Ärzteschaft, insbesondere die Kinder- und Jugendärzte sowie die Hausärzte, nimmt eine zentrale Rolle für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ein“, erklärt Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst. Nach Aussage von Windhorst hat sich die Ärztekammer Westfalen-Lippe seit langem zur Aufgabe gemacht, sich verstärkt für das Kindeswohl einzusetzen „Der Schutz der jungen Patienten liegt uns am Herzen. Wir wollen mit diesem Faltblatt einen Beitrag zum Schutz vor Übergriffen und zur Stärkung der Kindergesundheit leisten. Vor allem sollen die Ärztinnen und Ärzte in ihrer Handlungskompetenz gestärkt werden.“

 

Auch für die Vorsitzenden des Arbeitskreises Prävention der ÄKWL, PD Dr. Michael Böswald (Münster) und Hendrike Frei (Dortmund), beide Kinder- und Jugendärzte, ist Kinderschutz ein Herzensanliegen. Beide zeichnen für die Aktualisierung des Flyers verantwortlich, der „dazu dienen soll, Missbrauch und Vernachlässigung bei Kindern und Jugendlichen rechtzeitig zu erkennen, ärztlich zu handeln und zu wissen, wo bei einem Verdacht auf Kindesgefährdung weitere Unterstützung für die Kinder und deren Familie möglich ist“.

 

Das Informationsblatt gibt Hinweise zu rechtlichen Fragen und beschreibt Vorgehensweisen beim Verdacht auf Kindesmissbrauch. Zudem werden Adressen und Telefonnummern von ärztlichen Beratungsstellen in Westfalen-Lippe aufgelistet. Böswald ergänzt: „Kinder- und Jugendgesundheit ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe, die interdisziplinär und interprofessionell angegangen werden muss. Sie erfordert die enge Kooperation von Hausärzten und Kinder- und Jugendärzten mit Ärzten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Sozialarbeitern, Hebammen, Physiotherapeuten, Logopäden und anderen Berufsgruppen wie Erzieher und Lehrer.“