Die Patientenversorgung in Zeiten der Corona-Pandemie darf zu keinerlei Nachteilen für die ärztliche Weiterbildung und die Weiterbildungassistentinnen und -assistenten führen. Dafür hat sich die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) ausgesprochen und einen entsprechenden Antrag der Fraktion des Marburger Bundes einstimmig angenommen.

 

In dem Beschluss des westfälisch-lippischen Ärzteparlamentes heißt es, dass Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung auch in Teilen ihrer Arbeitszeit außerhalb ihres eigentlichen Fachgebietes eingesetzt würden, um die Folgen der COVID-19-Pandemie zu begrenzen. So seien beispielsweise Tätigkeiten in vorgelagerten Notaufnahmen, Abstrichzentren oder Fieberpraxen erforderlich, um den Betrieb von Krankenhäusern und Praxen aufrechtzuerhalten. Ein angehender Augenarzt überprüfe so beispielsweise eigentlich internistische Patienten auf einen COVID-19-Kontakt und führe eine Corona-Triage durch, bevor dieser Patient überhaupt das Krankenhaus betreten dürfe.

 

Dazu erklärt Prof. Rüdiger Smektala, der als Mitglied des Kammervorstandes den Ausschuss Ärztliche Weiterbildung der ÄKWL betreut: „In Zeiten einer kompetenzorientierten Weiterbildung müssen die Weiterbildungsbefugten gewährleisten, dass die erworbenen Kompetenzen durch solche Tätigkeiten nicht leiden und kein Nachteil für die in Weiterbildung befindlichen Kolleginnen und Kollegen entsteht.“ Die Ärztekammer Westfalen-Lippe werde in ihren zuständigen Gremien sicherstellen, dass die in der Pandemiezeit erworbenen Kompetenzen anerkannt werden und auch die Weiterbildungszeiten sich nicht unbegründet verlängern.