Am 1. März 2021 nahmen in Nordrhein-Westfalen 631 029 Kinder unter sechs Jahren ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch, das waren 1,7 Prozent bzw. 10 253 Kinder mehr als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren 152 948 dieser betreuten Kinder unter drei Jahren alt. Das waren 1 212 bzw. 0,8 Prozent mehr als Anfang März 2020. Die Betreuungsquote der unter Dreijährigen stieg binnen Jahresfrist von 29,2 Prozent auf 29,6 Prozent. Regional variierten die Betreuungsquoten zwischen 18,0 Prozent (Duisburg und Gelsenkirchen) und 40,0 Prozent (Kreis Coesfeld).
Die Betreuungsquoten fielen in den einzelnen Altersjahren – wie in den Vorjahren – unterschiedlich aus: 1,0 Prozent der unter Einjährigen und rund ein Viertel der Einjährigen (26,6 Prozent) waren in Kindertagesbetreuung. Die Mehrheit der Zweijährigen (60,2 Prozent) wurden institutionell betreut. Da die Gesamtzahl der Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Vorjahr um 2,0 Prozent bzw. 10 205 Kinder angestiegen ist, spiegelt sich die gestiegene Zahl der betreuten Kinder nicht in der Entwicklung der Betreuungsquote wider.
Während die Zahl der betreuten Kinder von drei bis unter sechs Jahren gegenüber dem Vorjahr um 1,9 Prozent bzw. 9 041 Kinder gestiegen ist, lag die Betreuungsquote der Kinder in diesem Alter mit 91,1 Prozent auf Vorjahresniveau. In der regionalen Betrachtung lag die Spannweite der Betreuungsquoten der Drei- bis unter Sechsjährigen zwischen 77,3 Prozent (Duisburg) und 97,7 Prozent (Kreis Coesfeld).
In den Daten der Kindertagesbetreuung ist die Betreuung in Kindertageseinrichtungen als auch in öffentlich geförderter Kindertagespflege (Tagesmütter/-väter) zusammengefasst. In der vorgenannten Zahl der betreuten Kinder unter sechs Jahren sind 58 005 Kinder enthalten, die ausschließlich in Tagespflege betreut wurden. Davon waren 51 097 Kinder (88,1 Prozent) unter drei Jahre alt.
Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (Kindertagespflege oder -einrichtung) nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) besteht ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung besteht ab Vollendung des dritten Lebensjahres. Wie die Statistiker weiter mitteilen, handelt es sich bei den vorliegenden Zahlen um eine rückblickende Stichtagsbetrachtung (1. März 2021), bei der die betreuten Kinder (und nicht die vorhandenen Plätze) ermittelt wurden. (IT.NRW).