Im Jahr 2017 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein- Westfalen 28 109 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren das sieben Prozent weniger als 2016 (damals: 30 228 Fälle). Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen (d. h. alle Forderungen, die von den Gläubigern bei den Amtsgerichten angemeldet und IT.NRW bis zum Zeitpunkt der Statistikerstellung übermittelt wurden) summierte sich 2017 auf 8,3 Milliarden Euro und lag damit in etwa auf dem Niveau des Jahres 2016.

 

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen (einschl. Einzelunternehmen, Freie Berufe und Kleingewerbe) ging gegenüber 2016 (damals: 6 547) um zehn Prozent zurück. Im Jahr 2017 stellten mit 5 892 über 650 Unternehmen weniger einen Antrag auf Insolvenzeröffnung als ein Jahr zuvor. In 4 249 Fällen wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet; in 1 643 Fällen wurde die Eröffnung mangels Masse abgewiesen. Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im Jahr 2017 auf 6,7 Milliarden Euro und waren damit um 2,1 Prozent höher als ein Jahr zuvor (damals: 6,6 Milliarden Euro).

 

Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren 34 576 Beschäftigte von Unternehmensinsolvenzen betroffen. Neben den Unternehmen beantragten im letzten Jahr 22 217 weitere Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Dabei handelte es sich in 18 167 Fällen um Verbraucherinsolvenzen; das waren 8,3 Prozent weniger als 2016 (damals: 19 804). Die übrigen 4 050 Fälle betrafen Nachlässe, Gesamtgut, natürliche Personen als Gesellschafter sowie ehemals selbstständig tätige Personen. Wie die Statistiker weiter mitteilen, weichen die voraussichtlichen Forderungen häufig von den im Insolvenzverfahren ermittelten endgültigen Forderungen ab, wobei die Abweichungen sowohl negativ als auch positiv ausfallen können. Darüber hinaus ist zu beachten, dass nicht bei allen Unternehmensinsolvenzen Angaben zu Beschäftigten übermittelt werden. (IT.NRW)