Dem drohenden Gasmangel im Winter wollen viele Unternehmen und Landwirte nicht nur durch Einsparmaßnahmen begegnen, sondern auch durch den Wechsel von Gas auf andere Brennstoffe. Der Kreis Lippe und die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) informieren darüber, welche Ausnahmeregeln jetzt gelten und was bei einem Wechsel, beispielsweise von einer Gas- zu einer Ölheizung, zu beachten ist.

 

Der Bundesrat hat im Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKWG) Änderungen für verschiedene energiewirtschaftliche Vorschriften beschlossen. Unter anderem wurden im Bundes-Immissionsschutzgesetz Ausnahmeregelungen für die Überschreitung von Grenzwerten bei Schwefeldioxid, unter verschiedenen Voraussetzungen, aufgenommen. Dennoch bedarf diese mögliche Überschreitung vorher einer Zulassung durch die zuständige Behörde – für lippische Unternehmen und Landwirte ist dies die Kreisverwaltung Lippe, für wenige Anlagenbetreiber auch die Bezirksregierung Detmold.

 

Sofern ein Brennstoffwechsel oder Brennerwechsel, zum Beispiel von Gas auf Heizöl, geplant ist, können hierfür baurechtliche, immissionsschutzrechtliche oder wasserrechtliche Genehmigungen erforderlich sein. Auch Nebenanlagen, wie die Lagerbehälter für Brennstoffe, müssen bei einer Änderung geprüft werden. So muss die Neuinstallation oder wesentliche Änderung eines Heizöltanks der unteren Wasserbehörde mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich angezeigt werden. Ausgenommen hiervon sind oberirdische Öltanks mit einem Fassungsvermögen von unter 1.000 Litern.

 

Der Kreis Lippe ist sich bewusst, dass erforderliche Änderungen möglichst unkompliziert und schnell erfolgen sollen. „Unter Berücksichtigung der drohenden Gasmangellage werden Anträge hier prioritär bearbeitet, um Unternehmen mit hohem Energiebedarf den Weiterbetrieb zu ermöglichen“, versichert Landrat Dr. Axel Lehmann. „Dabei sind wir an die rechtlichen Rahmenbedingungen gebunden.“

 

Derzeit liegen beim Kreis nur einige wenige Anträge vor. Es kann jedoch noch nicht abschließend eingeschätzt werden, wie viele in den nächsten Monaten eingehen und in der Verwaltung zu bearbeiten sind. Kreis Lippe und IHK Lippe bitten daher alle Unternehmen, die einen Wechsel planen, rechtzeitig Kontakt mit der zuständigen Genehmigungsbehörde aufzunehmen. „Die IHK wird notwendige Gespräche gerne begleiten“, bietet Matthias Carl, stellvertretender Geschäftsführer bei der IHK Lippe an.

 

„Nur durch zeitnahe Gespräche, kann im Vorfeld abgeklärt werden, ob und gegebenenfalls welche zusätzlichen oder neuen Anforderungen durch die Unternehmen zu erfüllen sind. Dies ist jedoch wichtig um die erforderliche Genehmigungen rechtzeitig vorm Wintereinbruch erteilen zu können“, betont Dr. Ute Röder, als verantwortlicher Verwaltungsvorstand für den technischen Bereich.

 

„Gleichzeitig fordern wir Unternehmen auf, uns mitzuteilen, wo es in der Praxis hakt“, ergänzt Matthias Carl von der IHK Lippe. „Mit diesen Informationen wollen wir auf Bundesebene weitere Verfahrensvereinfachungen erreichen.“ Kreis und IHK Lippe erstellen gemeinsam ein Merkblatt zu den Genehmigungsvoraussetzungen, welches auf den Internetseiten des Kreises und der IHK Lippe zur Verfügung gestellt wird.

 

Ansprechpartner:

Kreis Lippe: Herr Ahlborn, Telefon: 05231/62 6580, E-Mail: P.Ahlborn@kreis-lippe.de.
IHK Lippe zu Detmold: Herr Carl, Telefon: 05231 / 7601 18, E-Mail: carl@detmold.ihk.de.