Überschuldungen, drohende Wohnungsverluste sowie Energiesperren und kein Ausweg in Sicht. Für solche Härtefälle können Blomberger Einzelpersonen und Familien Einzelhilfen beantragen. Neben den oben genannten Härtefällen könnten zudem energieeffizientere Haushaltsgeräte mit mindestens der Energieeffizienzklasse C zur Stromkostensenkung bis zu einer Summe von 800 Euro inklusive Mehrwertsteuer übernommen werden. Zudem ist ein Zuschuss zum Bildung- und Teilhabegesetz von 50 Euro pro Kind für die Anschaffung von Schulbedarf möglich, sowie Einkaufsgutscheine für die Beschaffung von fehlender oder defekter Kindergrundausstattung

 

Über den Stärkungspakt NRW haben aber auch –neben den Einzelpersonen – Institutionen der sozialen Infrastruktur die Möglichkeit, Gelder unter anderem für die Kompensation der Energiemehrkosten, zusätzliche Beratungsangebote oder Projekte zu beantragen, wenn die Voraussetzungen der Härtefallregelung erfüllt sind. Wichtig zu wissen ist, dass es sich beim Stärkungspakt NRW um eine sogenannte Billigkeitsleistung handelt. Dieses bedeutet, dass kein Anspruch auf eine Unterstützung besteht. Die Mitarbeitenden des Sozialamtes der Stadt Blomberg beurteilen jeden Antrag und Sachverhalt auf Basis der Richtlinien und ihrer Fachkenntnisse nach pflichtgemäßem Ermessen und entscheiden über die Gewährung von Leistungen. Es werden keine Leistungen mehr gewährt, wenn die Mittel erschöpft sind.

 

Bei Fragen zum Stärkungspakt steht Ihnen der Leiter des Fachbereiches Senioren, Jugend und Soziales unter der Rufnummer 05235-504 122 oder r.winter@blomberg-lippe.de zur Verfügung.

 

 

 

 

 

Pressemeldung Stadt Blomberg