ausschusskleinMit Schreiben vom 16.01.2015 beantragte die Fraktion FBvB eine Gesamtkostenprüfung des Eigenbetriebs Abwasserwerke Blomberg (AWB) im Verhältnis zu den Kosten einer Rückführung in die Organisationsstruktur der Stadtverwaltung Blomberg.
Verwaltungsseitig wurde darauf hingewiesen, dass die Vorteile durch die Einführung der Eigenbetriebe seinerzeit in der kaufmännischen Buchhaltung, die wesentlich transparenter ist und die wirklichen Erträge und Kosten abbildet, gelegen haben. Das neue Rechnungssystem (NKF), welches die kamerale Buchhaltung zwischenzeitlich abgelöst hat, erfasse nun ebenfalls über Erträge und Aufwendungen das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch und bildet den tatsächlichen Verzehr über Abschreibungen ab.
Erstmalig erlangen die Kommunen durch eine gemeindliche Bilanz auch einen vollständigen Überblick über ihr Vermögen und ihre Schulden. Damit sind die Vorteile, die seinerzeit zu der Bildung von Eigenbetrieben geführt haben, in weiten Teilen wieder aufgehoben.
Nachteile bei einer Beibehaltung der Eigenbetriebe sind allerdings nach Auffassung der Verwaltung auch nicht feststellbar, zumal die Bilanzwerte der Eigenbetriebe einmal jährlich in der Gesamtbilanz wieder zusammengeführt werden müssen.
Vorteile bei einer Rückführung sind dahingehend zu sehen, dass keine Kosten für eine separate Buchführung bzw. separate Jahresabschlüsse anfallen würden. Dafür ist dann von einer erweiterten Prüfungszeit bei der städt. Jahresabschlussprüfung mit entsprechenden Mehrkosten auszugehen.
Nachteil einer Rückführung wäre einmalig die Anpassung des Anlagevermögens an die NKF-Richtlinien (Neues kommunales Finanz Managment).
Für die FBvB, die sich bei ihrem Antrag auf eine Aussage des Bürgermeisters stützen, nach derer es keine Denkverbote geben dürfe, verwiesen darauf, dass es auch in anderen Kommunen derartige Überlegungen gäbe. „Vor der Einführung des NKF gab es sicherlich Vorteile durch die Einrichtung von Eigenbetrieben. Da hierfür nach heutigem Stand externe Betriebsprüfungen notwendig sind, entstehen zusätzliche Kosten. Ferner hat die Auslagerung von Investitionen dazu geführt, dass der städtische Haushalt u. a. Weniger Abschreibungen ausweisen kann. Laut Finanzplan der AWB sind Investitionen der AWB im Jahr 2015 mit 1.437.000 Euro, 2016: 2.390.000 Euro, 2017: 2.756.000 Euro und in 2018: 2.654.000 Euro geplant. (siehe AWB-Unterlagen vom 04.12.2014 / Sitzung Nr. 3/2014).“, heißt es in der Antragsbegründung.
Mit 14 Gegenstimmen wurde der Antrag abgelehnt.