Der Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen kämpft immer noch mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. „Es hat sich gezeigt, dass Unternehmen, die im Internet sichtbar sind und ihr Sortiment auch über digitale Kanäle vertreiben, mehr Kunden gewinnen und wettbewerbsfähiger sind“, betont Dr. Matthias Böttcher von der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe). Um Investitionen in digitale Technologien zu fördern, hat die Landesregierung am 25. Juni den Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ gestartet. Auch lippische Unternehmen können davon profitieren!

 

Seit dem Start wurden weit mehr als 200 Förderanträge eingereicht. Wegen der großen Nachfrage wird nun das Fördervolumen aufgestockt und die Einreichungsfrist um zwei Wochen verlängert: Bis zum 15. September 2020 können Projektideen beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Alle Anträge, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, werden nach Informationen der Landesregierung zügig bewilligt.

 

„Lippische Einzelhändler mit einer guten Idee sollten daher jetzt noch die Chance nutzen und ihr Digitalisierungsvorhaben fördern lassen. Gerade für Einzelhändler, die bislang im Bereich der Digitalisierung noch nichts gemacht haben, sind die Hürden niedrig: Der Aufbau einer eigenen Homepage, Online-Marketing oder der Aufbau eines Online-Shops sind mögliche Projektbeispiele. Diese Maßnahmen können helfen, sich neue Zielgruppen zu erschließen. Außerdem setzt man sich von Wettbewerbern ab, denn viele Unternehmen stehen beim Thema Digitalisierung noch ganz am Anfang“, berichtet der Innovationsscout Böttcher auf Grundlage zahlreicher Firmenbesuche.

 

Der Projektaufruf richtet sich an Unternehmen des stationären Einzelhandels mit weniger als 50 Beschäftigen, die auf einen Umsatz von maximal zehn Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu zehn Millionen Euro kommen. Gefördert werden kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen. Die Projekte müssen bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent. Das Projekt muss zudem unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen.

 

Weitere Informationen zum Aufruf, Bewerbungsunterlagen und die Fördergrundlagen lassen sich unter www.digihandel.nrw finden. Von dem umfangreichen Antragsformular sollte man sich nicht abschrecken lassen. Wenn noch Beratungsbedarf besteht, berät die IHK Lippe. Nähere Informationen gibt es bei der IHK Lippe, Dr. Matthias Böttcher, Referent für Technologietransfer, unter Tel. 05231 7601-82 oder per E-Mail an boettcher@detmold.ihk.de.