Seit dem 30. April 2018, treten geänderte Regelungen für die finanzielle Förderung beruflicher Weiterbildung über den Bildungsscheck NRW in Kraft. Darüber informiert die Weiterbildungsberatung der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe).

 

Neben Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen aus NRW sowie Berufsrückkehrer/-innen können künftig auch Selbstständige einen Antrag stellen. Die Förderung können auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für ihre Mitarbeiter/-innen nutzen – sei es für offene Seminare und Lehrgänge oder für Inhouse-Schulungen.

 

Das geförderte Weiterbildungsspektrum reicht von fachlichen Kompetenzen und Sprachen über IT-Know-How bis hin zu klassischen Schlüsselqualifikationen in Kommunikation, Führung und Management. Neu in der Förderung sind nun auch E-Learning-Seminare.

 

Geändert wurde, dass Förderungsberechtigte künftig einen Bildungsscheck pro Kalenderjahr nutzen können (je einer betrieblich oder individuell). Ein Arbeitgeber kann pro Kalenderjahr bis zu zehn Bildungsschecks erhalten. „Da ist jede Menge Weiterbildung möglich,“ meint Regina Müller, Weiterbildungsberaterin der IHK Lippe. „Es gibt mehr Bildungsschecks und einige Einschränkungen entfallen. Man sollte sich auf jeden Fall beraten lassen.“

 

Die Förderhöhe beträgt 50 % der Seminargebühr, maximal 500 € pro Bildungsscheck NRW. Der schnelle Weg zum Bildungsscheck NRW: In der IHK Lippe beraten zur finanziellen Förderung Regina Müller (Tel. 05231 7601-35) und Renate Rüschenpöhler (Tel. 05231 7601-36).