Für den Umgang mit Gefahrgut werden die internationalen Vorschriften (ADR – Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) alle zwei Jahre angepasst. Dies ist zum 1. Januar 2021 wieder der Fall. Deshalb informierte die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) in einer virtuellen Veranstaltung ihre Mitgliedsunternehmen über die Änderungen und Neuerungen zum ADR.
Auf nationalen und internationalen Straßen werden täglich tausende von Kilometern von den Fahrerinnen und Fahrern zurückgelegt, die Gefahrstoffe und gefährliche Güter transportieren. „Jedoch unterliegen nicht nur Transporteure den Gefahrgutvorschriften, sondern alle, die damit zu tun haben. Sei es als Hersteller, Händler, Verlader oder Transporteure“, erklärt Peter Grote, zuständiger Sachbearbeiter bei der IHK-Lippe.
Den interessierten Zuschauern und Zuhörern wurde ein Überblick über die einschlägigen Änderungen und Neuerungen gegeben. Hierbei wurde auf neue UN-Nummern, die überarbeitete Zuordnung von Gefahrgütern, neue Verpackungsanweisungen sowie Hinweise zum Beförderungspapier u.v.m. ausführlich eingegangen. Ein besonderer Hinweis galt der Verpackung und dem Transport von Lithium- und Lithiumionenbatterien, deren Transport z. B. im Luftverkehr von den Fluggesellschaften wegen der erhöhten Gefahr der Selbstentzündung fast gar nicht mehr oder nur in geringen Mengen durchgeführt wird. Gerade hierbei bietet sich über längere Strecken das Transportmittel Schiff an.
In dem gesamten Procedere haben die Industrie- und Handelskammern die Aufgabe, Schulungsveranstalter zu prüfen und zu überwachen. „Außerdem führen wir die Prüfungen durch und stellen entsprechende Bescheinigungen aus“, ergänzt Grote. Die IHK Lippe legt großen Wert darauf, dass die Vorschriften für den Umgang mit gefährlichen Stoffen eingehalten werden, damit sich Unfälle, wie z.B. 1987 in Herborn passiert, nicht wiederholen.
Pressemeldung: IHK.