Die beiden Allgemeinverfügungen des Kreises Lippe mit weiteren Corona-Schutzmaßnahmen zu Gottesdiensten und privaten Zusammenkünften sowie zur Maskenpflicht auf Straßen und öffentlichen Plätzen in Lippe laufen am Montag, 7. Juni, aus. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage mit kreisweit rückläufigen Inzidenzwerten wird der Kreis Lippe die Allgemeinverfügungen weder anpassen noch verlängern.
Die Regelungen und Schutzmaßnahmen aus der Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen sind weiterhin in Kraft. Im Kreis Lippe gelten aktuell die Schutzmaßnahmen innerhalb der Inzidenzstufe 2 (Inzidenzwert zwischen unter 50 und über 35). Damit verbunden sind beispielsweise auch detaillierte Regelungen für die Beschränkung von Kontakten oder wann Personen eine Maske tragen müssen. Damit bleiben Schutzmaßnahmen bestehen, auch wenn die speziellen Regelungen, die der Kreis Lippe in den Verfügungen geregelt hat, nun auslaufen.
Eine Übersicht, welche Schutzmaßnahmen aktuell in Lippe gelten, sind im Internet unter www.kreis-lippe.de/corona zu finden.