Alle Grabstellen auf den Friedhöfen der Stadt Blomberg, die bis zum 31. Dezember 1994 belegt wurden, werden zum 31. Dezember 2024 aufgehoben und anschließend eingeebnet. Diese Regelung umfasst sowohl Reihen- als auch Wahlgräber.

 

Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern (z. B. Doppelgräber) kann um mindestens zehn Jahre verlängert werden. Für Reihengräber (Einzelgräber) ist eine Verlängerung des Nutzungsrechts grundsätzlich nicht möglich. In Ausnahmefällen kann der zuständige Fachausschuss jedoch auf Antrag des Grabnutzungsberechtigten eine Verlängerung analog der Wahlgräber gewähren. Anträge hierzu sind bis spätestens 30. November 2024 bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Blomberg einzureichen.

 

Mit den Einebnungsarbeiten wird nach dem 01. Januar 2025 begonnen. Nutzungsberechtigte werden gebeten, die auf den Grabstätten befindlichen Grabsteine, Einfassungen und Bepflanzungen bis zum 31. Dezember 2024 zu entfernen oder entfernen zu lassen. Nicht abgeräumte Grabsteine und Anlagen werden im Zuge der Einebnung entfernt.

 

Pressemeldung: Stadt Blomberg