Wasserversorgung in Blomberg in Ordnung?
Mit der Novelle des Landeswassergesetzes will die nordrhein-westfälische Landesregierung die Zukunft der Wasserversorgung vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung als auch des sich abzeichnenden Klimawandels sicherstellen. Damit die Gemeinden auch weiterhin eine der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge sicherstellen können, hat der Landesgesetzgeber in § 38 Abs. 3 des Landeswassergesetzes (LWG) vorgeschrieben, dass […]