Kreis Lippe: Informationen für Ukrainerinnen und Ukrainer
Für Personen, die wegen des Ukraine-Konflikts geflüchtet sind, bleiben bereits erteilte Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz gültig. Sofern diese ab dem 1. Februar noch gültig sind, werden sie automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Ukrainische Personen müssen in diesem Fall keine Verlängerung beantragen oder einen Termin bei der Ausländerbehörde wahrnehmen. Mit der Aufenthaltserlaubnis verlängert sich […]



