Die Verluste aus den im Jahr 2011 in NRW eröffneten und bis 31.12.2018 beendeten Insolvenzverfahren beliefen sich auf 3,25 Milliarden Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren die Verluste damit um 1,4 Prozent niedriger als in der entsprechenden Vorperiode (2010 bis Ende 2017: 3,30 Milliarden Euro). 1,94 Milliarden Euro (59,7 Prozent) der Verluste betrafen Unternehmensinsolvenzen, 1,04 Milliarden Euro (32,1 Prozent) Verbraucherinsolvenzen und 0,27 Milliarden Euro (8,3 Prozent) sonstige Schuldner.

 

Die Gläubiger hatten bei den 2011 eröffneten und bis Ende 2018 beendeten Insolvenzverfahren im Schnitt 3,8 Prozent ihrer anerkannten Forderungen erhalten (2010/2017: 4,4 Prozent). Diese sog. Deckungsquote errechnet sich als Anteil aus dem zur Verteilung verfügbaren Betrag (128 Millionen Euro) und den quotenberechtigten Forderungen der Gläubiger (3,4 Milliarden Euro). Bei den Unternehmensinsolvenzen lag die Deckungsquote mit 5,1 Prozent über der der Verbraucherinsolvenzen (1,8 Prozent).

 

Von den 34 984 im Jahr 2011 eröffneten Insolvenzverfahren wurden 33 461 Verfahren (95,6 Prozent) bis zum 31. Dezember 2018 beendet. Bei den Verbraucherinsolvenzen betrug die Beendigungsquote 98,5 Prozent (von 24 711 eröffneten Insolvenzverfahren wurden 24 336 beendet), bei den Unternehmensinsolvenzen dagegen nur 87,5 Prozent (von 8 567 eröffneten Verfahren wurden 7 495 Verfahren beendet). Dies liegt an der längeren Verfahrensdauer bei den Unternehmensinsolvenzen. Bei den im Jahr 2015 eröffneten Insolvenzverfahren waren nach drei Jahren, also bis Ende 2018, 95,2 Prozent der Verbraucherinsolvenzen, aber nur 52,5 Prozent der Unternehmensinsolvenzen abgeschlossen.

 

185 Unternehmen konnten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens saniert werden; dies sind 2,5 Prozent der 7 495 im Jahr 2011 eröffneten und bis zum 31.12.2018 beendeten Unternehmensinsolvenzverfahren (im Vergleich: 2010/2017: 2,7 Prozent). Dadurch wurden 3 688 Arbeitsplätze gesichert. Von den 24 711 im Jahr 2011 eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren in NRW haben die Gerichte bis zum Jahresende 2018 in 88,5 Prozent der Fälle (21 69) die Schuldner von ihrer Restschuld befreit. Bei 1 094 Verbraucherinsolvenzen wurde die Restschuldbefreiung versagt. Der häufigste Grund war die nicht gezahlte Mindestvergütung des Treuhänders (919 Fälle). (IT.NRW).