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Die Gläubigerinnen und Gläubiger der im Jahr 2013 eröffneten und bis Ende 2020 beendeten Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen haben im Schnitt 4,5 Prozent ihrer angemeldeten Forderungen erhalten. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Basis der nun zur Verfügung stehenden Ergebnisse für das Jahr 2020 mitteilt, wurden 170 Millionen Euro der geforderten 3,8 Milliarden Euro an die Gläubigerinnen und Gläubiger verteilt. Die Verluste beliefen sich auf 3,6 Milliarden Euro (95,5 Prozent der Forderungen).

 

Insgesamt wurden bis zum 31. Dezember 2020 in NRW 31 406 der 32 552 Insolvenzverfahren beendet, die im Jahr 2013 eröffnet worden waren (96,5 Prozent). Betrachtet wird obligatorisch ein Zeitraum von sieben Jahren, weil in diesem die überwiegende Mehrheit der Unternehmens-und Verbraucherinsolvenzen beendet ist.

 

Verlustquote von 94,1 Prozent bei Unternehmensinsolvenzen

Von 6 871 im Jahr 2013 eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren wurden bis Ende 2020 in NRW 5 936 Verfahren beendet (86,4 Prozent). Unternehmensinsolvenzen haben im Vergleich teilweise eine längere Verfahrensdauer. Bei den Unternehmensinsolvenzen wurden 143 Millionen Euro an Forderungen gedeckt (5,9 Prozent). Die Gläubigerinnen und Gläubiger hatten Verluste in Höhe von 2,3 Milliarden Euro (94,1 Prozent). Es konnten 183 Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens saniert werden (3,1 Prozent der beendeten Verfahren). Außerdem wurden 5 040 Arbeitsplätze gesichert. Zum Vergleich: Bei Antragstellung im Jahr
2013 waren 46 741 betroffene Arbeitnehmer/-innen gemeldet worden. Hierbei handelt es sich um eine Untergrenze, da die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer/-innen nicht in allen Verfahren bekannt war.

 

Verlustquote von 98,1 Prozent bei Verbraucherinsolvenzen

Bei den Verbraucherinsolvenzen waren bis Ende 2020 mit 99,5 Prozent fast alle der 2013 eröffneten Verfahren beendet (23 119 von 23 245). Die überwiegende Mehrheit davon waren bereits nach drei Jahren abgeschlossen gewesen. Die Gläubigerinnen und Gläubiger erhielten 1,9 Prozent ihrer anerkannten Forderungen (19 Millionen Euro). Die Verluste beliefen sich auf fast eine Milliarde Euro (98,1 Prozent).

 

Die Schuldnerinnen und Schuldner einer Verbraucherinsolvenz waren am Ende mehrheitlich schuldenfrei. In 20 727 Verbraucherinsolvenzverfahren, die im Jahr 2013 eröffnet worden waren, erteilten die Gerichte bis Ende 2020 eine Restschuldbefreiung (89,2 Prozent). Bei 971 Verbraucherinsolvenzen wurde die Restschuldbefreiung versagt (4,3 Prozent). Der häufigste Grund einer Versagung war die nicht gezahlte Mindestvergütung des Treuhänders (80,9 Prozent). In den übrigen Fällen wurde der Antrag entweder zurückgenommen, die Schuldnerinnen und Schuldner waren verstorben oder die Restschuldbefreiung wurde nach ihrer Erteilung widerrufen.

 

Neben den Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen wurden bis Ende 2020 weitere 2 351 Verfahren von sonstigen Schuldnerinnen und Schuldnern beendet, die 2013 Insolvenz angemeldet hatten. Hier konnten 8,6 Millionen Euro gedeckt werden (2,4 Prozent). Die Verluste beliefen sich auf 345 Millionen Euro (97,6 Prozent). (IT.NRW)