Im April 2021 starben in Nordrhein-Westfalen 1 158 Menschen an COVID-19. Bislang liegen allerdings erst für 91,1 Prozent aller für April 2021 gemeldeten Sterbefälle die vorläufigen Ergebnisse der Todesursachenstatistik für NRW vor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 7,2 Prozent aller im April Gestorbenen. Damit lag die Zahl der COVID-19-Toten im April 2021 um 10,6 Prozent über der für den Vormonat (März 2021: 1 047) ermittelten Zahl. Weitere 268 Personen starben laut Todesbescheinigungen mit COVID-19 als Begleiterkrankung; ursächlich für den Tod waren hier aber andere Todesursachen.
Im Jahr 2020 sind nach endgültigen Ergebnissen 7 295 Menschen ursächlich an COVID-19 gestorben. Im Zeitraum von Januar bis April 2021 war nach vorläufigen Ergebnissen bei 7 306 Sterbefällen COVID-19 die Todesursache. COVID-19 als Begleiterkankung wurde 2020 bei 1 741 Sterbefällen festgestellt. Für den Zeitraum von Januar bis April 2021 war bei 1 781 Todesfällen COVID-19 als Begleiterkrankung angegeben. Häufigste Todesursachen in Nordrhein-Westfalen waren auch im April 2021 mit 29,0 Prozent aller Gestorbenen (4 670 Personen) die Krankheiten des Kreislaufsystems. Zweithäufigste Todesursache waren bösartige Neubildungen (3 812; 23,7 Prozent) gefolgt von Krankheiten des Atmungssystems (2 074; 12,9 Prozent; inkl. COVID-19).
Die Statistiker weisen darauf hin, dass die vorläufigen Ergebnisse für den April 2021 den Bearbeitungsstand zum monatlichen Stichtag abbilden, der fortlaufend vervollständigt wird. Diese orientieren sich am Berichtsmonat, dessen Ergebnisse geringfügig von den Todesfallzahlen abweichen können, die dem tatsächlichen Sterbemonat zugeordnet wurden. Für den Zeitraum von Januar bis April 2021 liegen für 96,4 Prozent der gemeldeten Sterbefälle die vorläufigen Ergebnisse der Todesursachenstatistik vor.
Die Zuordnung der Todesursachen in der vorliegenden Statistik basiert auf den Angaben der den Tod bescheinigenden Ärzte in den ausgestellten Todesbescheinigungen. In der Gruppe der COVID-19-Sterbefälle sind auch Fälle enthalten, bei denen laut der Angaben auf der Todesbescheinigung nicht klar ersichtlich war, ob das Virus durch einen Labortest nachgewiesen oder die COVID-19-Infektion lediglich auf Verdacht dort vermerkt wurde. (IT.NRW)