Die Neugestaltung der Grundsteuer muss bürokratiearm, rechtssicher und aufkommensneutral ausfallen. Mit dieser Positionierung gibt die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold die Erwartungshaltung der regionalen Wirtschaft wider. Zugleich unterbreitet die IHK-Vollversammlung in einer Resolution einen Vorschlag, wie diese Zielsetzung erreicht werden kann. „Als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer sollen lediglich die Bodenfläche und die Gebäudegeschossfläche herangezogen werden“, erläutert IHK-Präsident Volker Steinbach.

 

Beide Flächen würden anschließend mit einem Cent-Betrag multipliziert. Der weitere Faktor des kommunalen Hebesatzes berücksichtige wie bisher die unterschiedlichen Standorte der Grundstücke. „Und schon steht die Höhe der Grundsteuer fest, sie ist einfach zu ermitteln sowie leicht nachvollziehbar“, zeigt sich Steinbach überzeugt. Bislang wird die Höhe der Grundsteuer nach dem Wert der Grundstücke bemessen. Die zu Grunde gelegten Einheitswerte stammen aus dem Jahr 1964.

 

Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zur Neuregelung der Bemessungsgrundlagen verpflichtet. Nach den Beratungsergebnissen der Bundes- und Landesfinanzminister soll es künftig bei einer wert abhängigen Bemessung bleiben.  Der Wert unternehmerisch genutzter Immobilien soll sich unter anderem aus den Bodenrichtwerten ableiten. Für den ländlichen Raum würde diese Methode nach Ansicht der IHK Lippe zu einer ungerechten und oftmals realitätsfernen Wertfeststellung führen.